Datenschutz ist Pflicht
Stuttgart - Geldbußen von bis zu 250.000 Euro drohen Hoteliers, die sich bei der Sammlung und Nutzung von Gästedaten nicht an die geltenden Datenschutzbestimmungen halten. Darüber hat Rechtsanwalt Robert Selk im Rahmen des IHA-Seminars “Datensicherheit in der Hotellerie”, das am Donnerstag, 10. April 2008, in Kooperation mit der DEHOGA-Akademie und dem Münchner Beratungsunternehmen Toedt, Dr. Selk & Coll in Stuttgart stattfand, informiert.
Dennoch werde das sensible Thema in der Praxis weiterhin vernachlässigt, so Robert Selk. Und das, obwohl Erfolg in der Hotellerie maßgeblich von der Sammlung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung gastbezogener Daten abhänge.
Personenbezogene Informationen bedürfen der Einwilligung. Das heißt, der Gast muss der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten im Vorfeld freiwillig und schriftlich zustimmen. Liegt diese Einwilligung nicht vor gelten die Daten als unrechtmäßig erhoben und dürfen, sollte dies bei einer Kontrolle entdeckt werden, anschließend nicht mehr verwendet werden. Hotels sollten die Einwilligungserklärung deshalb standardmäßig in den Anmeldeprozess integrieren, rät Robert Selk.
Grundsätzlich gilt Datenschutz für jedes Hotel – ganz unabhängig von der Größe des Hauses. Sind mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut, ist zudem ein Datenschutzbeauftragter (DSB) gesetzlich vorgeschrieben.
Um Hoteliers für die mit dem Datenschutz verbundenen Risiken zu sensibilisieren, veranstaltet der Hotelverband IHA regelmäßig Seminare zum Thema Datenschutz. Wie Stefan Dinnendahl, IHA Bonn, gegenüber der AHGZ mitteilte, ist das nächste Seminar “Datenschutz in der Hotellerie” für Herbst 2008 geplant.
www.hotellerie.de
www.dehoga-akademie.de
www.ts-and-c.com
Quelle: www.ahgz.de