Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Rauchverbot gekippt. Es erklärte die Nichtraucherschutz-Gesetze von Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig. Das Urteil dürfte eine Signalwirkung für die restlichen Bundesländer haben.
Bis zum Erlass bleiben die Rauchverbote allerdings in Kraft. Es darf aber in Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und lediglich einem Raum ab sofort wieder geraucht werden. Außerdem dürfen Diskotheken Raucherräume ausweisen. Zwei Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn hatten wegen Umssatzeinbußen geklagt.
Bisher galten in allen 16 Ländern Nichtraucherschutzgesetze, die die Zigarette zum Bier in der Gastronomie allenfalls in einem abgetrennten Nebenraum gestatten. Und auch bei Gerichten mehrerer Länder sind Klagen gegen die Rauchverbote anhängig, deren Erfolgsaussichten das Karlsruher Urteil mitbestimmen dürfte.
Die Nichtraucherschutzgesetze der Länder – von denen die ersten vor knapp einem Jahr in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern in Kraft traten, das letzte Anfang des Monats in Thüringen – machen öffentliche und öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen grundsätzlich zur rauchfreien Zone. Dazu gehören Behörden, Schulen und Hochschulen, Sport- und Kulturstätten, Gaststätten, Flughäfen und Krankenhäuser. Allerdings gibt es sowohl bei der Gewährung von Ausnahmen als auch bei der Höhe der Bußgelder für uneinsichtige Raucher unterschiedliche Nuancen.
Fast überall sind Ausnahmen vom Rauchverbot in abgetrennten und entsprechend gekennzeichneten Nebenräumen etwa in Kneipen oder Restaurants möglich. Anders als Hamburg schließen Berlin und Sachsen dabei von Minderjährigen besuchte Diskotheken ausdrücklich von der Ausnahmeregelung aus. Nordrhein-Westfalen wiederum lässt neben Raucherräumen in der Gastronomie auch geschlossene Gesellschaften, vorübergehend aufgestellte Festzelte und „im Brauchtum verankerte regional typische Feste“ als Ausnahmen gelten.
Einzig Bayern verbietet das Rauchen in öffentlich zugänglichen Gaststätten ausnahmslos. Gleiches gilt ab dem kommenden Jahr auch für Festzelte, etwa auf dem Oktoberfest in München. Nur auf geschlossenen Veranstaltungen ist der Zigarettenkonsum in bayerischen Gaststätten ausnahmsweise erlaubt. Im Gegensatz zum Freistaat dürfen Zeltwirte außer in NRW auch in Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg das Rauchen weiter zulassen.
Wer sich an das Rauchverbot nicht hält beziehungsweise als Betreiber einer Gaststätte oder öffentlichen Einrichtung dies nicht durchsetzt, muss je nach Bundesland mit unterschiedlich hohen Bußgeldern rechnen. Während in Hamburg maximal 500 Euro fällig werden, sind es in Sachsen bis zu zehn Mal so viel. Wie „Nachzügler“ Thüringen ahnden weitere Länder die Verstöße erst seit Monatsbeginn, darunter Bremen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
In mehreren Bundesländern haben Gerichte das Rauchverbot in der Gastronomie allerdings per Eilentscheidung schon wieder eingeschränkt. So ist in Sachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz das Rauchen in inhabergeführten Ein-Raum-Kneipen bis auf Weiteres erlaubt, weil sie sonst gegenüber Kneipen mit Raucherraum möglicherweise benachteiligt sein könnten. Vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren solle aber bewusst das höchstrichterliche Urteil aus Karlsruhe abgewartet und anschließend über das weitere Vorgehen beraten werden, heißt es etwa beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgericht in Koblenz.
Darüber hinaus nutzen Wirte in einigen Ländern rechtliche Schlupflöcher. So haben sich in Bayern ein paar tausend vor allem kleine Kneipen zu Raucherclubs erklärt, und manche größere Gaststätte reserviert laut Nichtraucherinitiative München ständig einen Raum für angebliche „geschlossene Gesellschaften“ mit Raucherlaubnis. Dagegen richtet sich eine vor dem Landesverfassungsgericht anhängige Klage. Sie ist nach Angaben der Mitinitiatoren vom Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit bisher die einzige, die nicht das Rauchverbot, sondern dessen Aushebeln juristisch angreift.
Quelle: www.gmx.de / DDP / AFP