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Montag, 28 Juli 2008

ARD überträgt Urteil zum Rauchverbot live im Ersten

Die ARD überträgt am Mittwoch, 30. Juli, von 9.55 bis 10.25 Uhr, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in der Gastronomie.

Nach der Urteilsverkündung durch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier wird ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im Gespräch mit dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Hans-Hugo Klein das Urteil erläutern und analysieren.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über das in den vergangenen Wochen viel diskutierte absolute Rauchverbot in Einraum-Kneipen und Discotheken. Geurteilt wird über drei „exemplarische“ Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipen-Inhabern und einem Discotheken-Betreiber.

Der Besitzer der Großraumdisco „Musikpark“ in Heilbronn klagt dagegen, dass der Gesetzgeber die Einrichtung von Raucherräumen bei Discotheken – anders als bei Gaststätten – generell ausschließt.

Die Inhaber der Tübinger Kneipe „Pfauen“ und der Berliner Musikbar „Doors“ haben Beschwerde eingelegt, weil die Gesetze keine Ausnahmeregelung bei Einraum-Gaststätten vorsehen. Da für diese Kneipen die Einrichtung von Raucherräumen nicht möglich sei, hätte das absolute Rauchverbot existenzbedrohende Folgen in Form von erheblichen Umsatzeinbußen, da die Mehrzahl der Gäste Raucher seien.

Quelle: ARD / www.gastronomie.de


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