HOGA News (by HOGA-Lieferanten-Suche.de)

Montag, 22 September 2008

Bundesweite Prüfungen gegen Schwarzarbeit in der Gastronomie

Im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Gastronomie kontrollierten die Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt in der Woche vom 08.09. bis 14.09.2008 in Thüringen und im Bezirk der Landesdirektion Chemnitz insgesamt 461 Gastronomiebetriebe. Bei diesen Prüfungen führten sie rund 1.200 Personenbefragungen durch.

Bei diesen Befragungen sowie der einhergehenden Prüfung der Geschäftsunterlagen stellten die Zöllner bereits vor Ort in rund 160 Fällen Unregelmäßigkeiten fest. Dabei handelte es sich in 90 Fällen um den Verdacht des Leistungsbetruges durch die Arbeitnehmer. In ca. 40 Fällen versäumten es die Arbeitgeber ihre Angestellten beim zuständigen Sozialversicherungsträger anzumelden.

Hintergrund zum Leistungsbetrug:
Wer Leistungen der Sozialsysteme in Anspruch nimmt, ist dazu verpflichtet, jede Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die auf die Höhe der Leistung Einfluss nimmt, unverzüglich der zuständigen Agentur für Arbeit, der ARGE oder dem Sozialamt mitzuteilen. Insbesondere ist jede Aufnahme einer Beschäftigung mitteilungspflichtig, da das daraus erzielte Einkommen bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt wird. In der Regel wird die Leistung dann gekürzt. Das bedeutet, dass sich z.B. das ausgezahlte Arbeitslosengeld verringert oder ganz entfällt.

Unterbleibt die Mitteilung über geänderte Verhältnisse gegenüber dem Arbeits- oder Sozialamt, so liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor. Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Leistungsmissbrauchs können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Jeder, der vorsätzlich gegen die Mitteilungspflicht verstößt und dadurch ungerechtfertigt Leistungen bezieht, begeht Betrug.

www.spitzenstadt.de
Quelle: www.gastronomie.de

Freitag, 19 September 2008

DEHOGA setzt sich für Familien ein

Berlin - Familienfreundliche Arbeitsbedingungen schaffen - das ist das erklärte Ziel einer neuen Kooperation des DEHOGA Bundesverbands und des Netzwerkbüros “Erfolgsfaktor Familie”.

Gemeinsam wollen sie konkrete Beispiele familienbewusster Unternehmensführung im Hotel- und Gaststättengewerbe bekannt machen und durch das Aufzeigen von unkomplizierten Lösungen besonders auch kleine und mittlere Unternehmen zum Nachahmen anzuregen.

“Familienfreundliche Arbeitsbedingungen haben sich auch in unserer Branche als Schlüssel für erfolgreiches Personalmanagement bewährt. Wir wollen, dass insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen dieses Potential erkennen und als lohnendes Managementinstrument für sich nutzen”, betont Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.

“Die Hotellerie und Gastronomie bieten besondere Voraussetzungen für kreative Lösungen”, ist Sofie Geisel, Leiterin des Netzwerkbüros, überzeugt. “Die starke Kunden- und Serviceorientierung der Branche erfordert ein flexibles Arbeitszeitmanagement. Mit wenig Aufwand lassen sich Arbeitszeitenmodelle familienbewusst gestalten, ohne an Flexibilität einzubüßen.”

www.dehoga.de
Quelle: www.ahgz.de

Mittwoch, 3 September 2008

NRW: Mindestlohn für Gastgewerbe festgelegt

Düsseldorf - In Nordrhein-Westfalen ist der Mindestlohn für das Gastgewerbe neu festgesetzt worden: 6,30 Euro müssen Gaststättenbesitzer künftig ihren Beschäftigten in der Stunde zahlen, 97 Cent mehr als bisher.

Insgesamt arbeiten in den rund 44.000 nordrhein-westfälischen Gaststättenbetrieben etwa 131 000 Beschäftigte, die Anspruch auf den Mindest-Stundenlohn haben. Landes-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat am Montag den neuen Tarifvertrag der Branche für allgemeinverbindlich erklärt.

Der neue Vertrag sieht vor, dass Vollzeitbeschäftigte ohne jegliche Qualifikation Anspruch auf ein Monatseinkommen von 1065 Euro haben, also 6,30 Euro in der Stunde. Nach einem Jahr Arbeit müssen sie als angelernte Hilfskräfte ein monatliches Mindesteinkommen von 1257 Euro erhalten, das heißt 7,43 Euro in der Stunde.

Quelle: www.ahgz.de

Montag, 28 Juli 2008

IHA baut Online-Services aus

Berlin - Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Internetauftritt um eine Hotelbilddatenbank für Journalisten erweitert. In der Rubrik “Presse” besteht jetzt die Möglichkeit, kostenlos auf einen von den IHA-Mitgliedern Bilderpool mit Hotelaufnahmen und Hotellerieszenen aus ganz Deutschland zuzugreifen. Darüber hinaus bietet die Verbandswebsite als weitere Services nun auch RSS-Feeds zum noch schnelleren Auffinden neuer Informationen und eine Abo-Funktion für den IHA-Blog (blog.hotellerie.de) rund um die Themen der Hotellerie.

Das Internetangebot des Hotelverbandes Deutschland (IHA) hält neben den Brancheninformationen zum Lobbying und Networking, den aktuellen IHA-News, dem bewährten IHA-Hotelführer mit Direktbuchungsmöglichkeit und Kalendern zu Hotellerie-Events auch alles Wissenswerte rund um die Karriere in der Hotellerie wie aktuelle Jobangebote oder ein Bewerber-ABC bereit.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Fachverband der Hotellerie in Deutschland. Ihm gehören mehr als 1100 Hotels des mittleren und oberen Marktsegments aus Privat-, Kooperations- und Kettenhotellerie an. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie auf nationaler und internationaler Ebene gegenüber Politik und Öffentlichkeit und unterstützt ihre Mitglieder mit zahlreichen Dienstleistungen.

www.hotellerie.de
Quelle: www.ahgz.de

Montag, 14 Juli 2008

Neue Branchencommunity: AHGZpeople

Sie wollen neue Kontakte knüpfen, Kollegen, Ex-Kollegen, Geschäftspartner und Freunde finden? Auf der neuen Plattform AHGZpeople sind Sie da richtig. Dort können Sie auch mit Experten diskutieren, den Taumjob finden und auf Sie zugeschnittene Branchennews bekommen.

Melden Sie sich einfach kostenlos an unter www.ahgzpeople.de . Machen Sie einen Versuch, und diskutieren Sie mit der Redaktion über die “Frage der Woche” oder direkt mit dem Chefredakteur.

www.ahgzpeople.de

Montag, 23 Juni 2008

Wenn Minijobber mehrere Jobs haben

Arbeitet ein Minijobber nicht nur für Sie, sondern gleichzeitig für einen anderen Arbeitgeber, wird der Verdienst aus den beiden Minijobs zusammengerechnet. In der Regel wird dadurch die 400-€-Grenze überschritten und die Jobs werden sozialversicherungspflichtig.

Aber: Das gilt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sozialversicherungspflicht festgestellt wird. Selbst wenn der Mitarbeiter die Minijobs schon länger ausgeübt hat, müssen Sie als Arbeitgeber also keine Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Das gilt auch dann, wenn man Ihnen unterstellt, Sie hätten fahrlässig gehandelt, weil Sie nicht sorgfältig überprüft haben, ob Ihre Aushilfskraft noch mehrere Jobs ausübt. (Landessozialgericht Baden Württemberg, 9.4.2008, Aktenzeichen: L 5 R 2125/07). zurueck zum Anfang

Weitere Informationen:
Fachverlag für Unternehmenserfolg
ein Verlagsbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
www.vnr.de
Quelle: www.hotelier.de

Burger King-Streit um Betriebsrat: LAG gibt BK recht

In der seit Wochen anhaltenden Auseinandersetzung zwischen Burger King und NGG um die Betriebsratswahlen in München erfolgte jetzt eine richterliche Klarstellung. Das Münchener Landesarbeitsgericht gab Anfang der Woche in zweiter Instanz dem Unternehmen recht: Burger King hatte die Rechtmäßigkeit des gewählten Wahlvorstands für den Betriebsrat wegen diverser formeller Fehler angefochten.

Unter anderem ist nach Auffassung des Managements der Betriebsbegriff verkannt worden: Anliegen der Gewerkschaft war, einen Betriebsrat sowohl für die derzeit 11 Company-eigenen Restaurants in München als auch für die Hauptverwaltung einzusetzen – gleichzeitig Zentrale für acht europäische Länder. Ein solcher Gesamtbetriebsrat entspreche nicht den Bedürfnissen und Interessen der Mitarbeiter, argumentierte Burger King. Auch hätten bei der Wahl nur zwei der erforderlichen drei Vorstände die nötige Stimmenmehrheit erhalten. Zudem waren bei der Versammlung auch unbefugte Teilnehmer anwesend.

Das LAG ist der Sichtweise von Burger King gefolgt und hat den Wahlvorgang für nichtig erklärt. Damit ist der unter den strittigen Umständen gewählte Wahlvorstand suspendiert. Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.

Zuvor hatte Burger King, wie berichtet, zwei Mitarbeiter aus dem Wahlvorstand wegen unrechtmäßiger Aneignung von Videoaufzeichnungen der Betriebsversammlung fristlos entlassen. Einzelne Bilder aus der Aufzeichnung seien ohne Zustimmung der betroffenen Personen von der NGG veröffentlicht worden. Die Gewerkschaft ihrerseits beschuldigte das Unternehmen höchst medienwirksam, die Betriebsratswahlen in München behindern zu wollen.

Davon könne keine Rede sein, erklärt Thomas Berger, Geschäftsführer Burger King Deutschland und Division Vice President Central Europe, und verweist darauf, dass Mitarbeiter des Münchener Headquarters inzwischen ungehindert Betriebsratswahlen eingeleitet haben – ausschließlich für die Hauptverwaltung. Nach dem jetzigen Richterspruch sei es vordringlich, die Wogen der Konfrontation zu glätten, signalisiert Berger Gesprächsbereitschaft.

Bundesweit gibt es zehn BK-Betriebsräte, die zum Teil für mehrere Units zuständig sind. Burger King zählt über 600 Standorte in Deutschland und erzielte 2007 geschätzte 710 Mio. € Umsatz.

www.burgerking.com
www.ngg.de
Quelle: www.cafe-future.net

Dienstag, 13 Mai 2008

Rauchfreie Luft am Arbeitsplatz

Wirksamer, gesetzeskonformer Nichtraucherschutz durch zertifiziertes System erstmals garantiert

Während das Thema “Rauchen am Arbeitsplatz” derzeit heftig diskutiert wird, hat ein innovatives Gründauer Unternehmen eine technische Lösung entwickelt, die ein faires Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern ermöglicht. Die Raucherkabine “smoke & talk” von asecos ermöglicht aufgrund innovativer Technik ein völlig rauchfreies Ambiente. Eine Lösung, die unabhängig von diskutierten Verboten, Kompromissen und Ausnahmen sofort Abhilfe schafft und auch noch gut aussieht. “smoke & talk” ist eine Raucherkabine, die nach den strengen Prüfrichtlinien des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeit (BGIA) in Sankt Augustin zertifiziert ist. Ein wirksamer Nichtraucherschutz durch ein zertifiziertes System ist damit garantiert und Rechtssicherheit gewährleistet.

Im Mittelpunkt steht der Gesundheitsschutz der Nichtraucher, der absolute Priorität besitzt. Durch die bahnbrechende Technologie von „smoke & talk“ wird Tabakrauch nahe der Quelle umschlossen und sicher erfasst. Eine sehr leise, aber höchst effiziente Absauganlage saugt den Rauch aus der Luft ab. Sogar die Aschenbecher sind mit der Abluftanlage verbunden. Herzstück der modernen Raucherkabine ist ein fünfstufiges Filtersystem, das den Tabakrauch wirkungsvoll sowohl von Partikeln als auch von Gesundheit gefährdenden Gasen reinigt und durch den Austausch für gute Luftqualität sorgt.

Untersuchungen zeigen, dass das bei „smoke & talk“ so wirkungsvoll geschieht, dass die vom Umweltbundesamt festgelegten Raum-Richtwerte für Feinstaub, Nikotin, Kohlenmonoxid ebenso deutlich unterboten werden wie die Richtwerte für die besonders schädlichen flüchtigen organische Verbindungen (TVOC).

Deshalb ist “smoke & talk” nach der Prüflinie von Gesundheits- und Arbeitsschutz zertifiziert. Weil „smoke & talk“ die strengen Prüfanforderungen an Raucherkabinen gemäß den BGIA Prüfgrundsätzen einhält, ist Geschäftsführer Michael Schrems von asecos sicher: „Was für den Arbeitsschutz gut ist, kann auch andern Orts die Probleme lösen, die derzeit für lange Diskussionen sorgen. Unsere Raucherkabine könnte selbst in Zonen mit Rauchverbot stehen und so Raucherzimmer ersetzten. Sie wären eine ebenso schnelle wie effektive Lösung für den Nichtraucherschutz, die selbst Rauchern allemal bessere Luftqualität als in herkömmlichen Raucherzimmern bietet.“ Das wirkungsvolle Absaug- und Filtersystem nahe der Quelle sowie der unsichtbare Luftschleier, der von oben an der Deckenkante der asecos-Raucherkabine ausströmt, verhindern zuverlässig ein Austreten von Rauch und den spezifischen Schadstoffen im Aufstellraum, die durch die Verbrennung von Tabak entstehen.

Da die „smoke & talk“-Raucherkabinen, die es in verschiedenen Größen und Varianten gibt, immer nach vorne offen sind, bieten sie Rauchern und Nichtrauchern zudem ideale Kommunikationsmöglichkeiten ohne Beeinträchtigung durch Rauch. Wie Monika Thau von der Nachi Europe GmbH (Krefeld) bestätigen viele Unternehmen die hohe Akzeptanz der Raucherkabinen bei ihren Mitarbeitern: „Die Nichtraucher sind zufrieden - und die Raucher auch. Schließlich sind sie in der Regel kommunikative Menschen und müssen nicht mehr nach draußen, was bei schlechtem Wetter eh nicht toll ist.“ Der Wegfall der Ausgrenzung der Raucher durch Raucherkabinen verbessert nicht nur das Betriebsklima merklich, kürzere Wege schaffen auch kürzere Rauchzeiten. Weitere Einsparungen bei Raum- und Reinigungskosten, die durch ausgewiesene Raucherzimmer anfallen, sowie Entlastung der Lüftungssysteme und vorhandener Klimaanlagen schlagen ebenfall positiv zu Buche.

Mit einem erfrischenden Erscheinungsbild und bahn brechender Technologie überzeugte “smoke & talk” auch die Jury des iF design award 2007. Das Resultat: ein Preis in der Kategorie Public Design/Innenarchitektur. Denn die internationalen Design-Experten favorisieren Lösungen, die durch Ästhetik und Funktion bestechen. Für Geschäftsführer Schrems ist dies mehr als die Bestätigung der gelungenen Kombination von Form und Funktion: „Die ansprechende Gestaltung von „smoke & talk“ erhöht den Wohlfühlcharakter und damit die Akzeptanz.“

Ihre schnelle Einsatzbereitschaft („Ohne Baumaßnahmen und unnötige Kosten: Einfach den Stecker ans Stromnetz anschließen“) sowie die Möglichkeit der Aufstellung in Vorräumen oder breiten Fluren sind für Schrems weitere Pluspunkte. Ein ausführliches Info-Paket “smoke & talk” zum aktiven Nichtraucherschutz in Betrieben gibt es unter: info@smokeandtalk.com 

www.asecos.com
www.smokeandtalk.com
Quelle: www.lieferanten-index.de

Montag, 28 April 2008

Arbeitskosten und Lohnnebenkosten im EU-Vergleich für das Jahr 2007

Wiesbaden - Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) bezahlten Arbeitgeber im Jahr 2007 in der deutschen Privatwirtschaft 29,10 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde. Im europäischen Vergleich lag das Arbeitskostenniveau in Deutschland damit nach Dänemark, Schweden, Belgien, Luxemburg, Frankreich und den Niederlanden auf Rang sieben. Dänemark wies mit 35,00 Euro die höchsten, Bulgarien mit 2,10 Euro die niedrigsten Arbeitskosten je geleistete Stunde auf

Im Jahr 2007 näherten sich die Arbeitskostenniveaus der europäischen Mitgliedstaaten an. Bei Mitgliedstaaten mit einem Niveau von über 20 Euro nahmen die Arbeitskosten in der Privatwirtschaft stets um weniger als 5% zu. Lag das Niveau bei unter 10 Euro, betrug das Wachstum zwischen 10% und 30%. Grund dafür waren auch Aufwertungen der nationalen Währungen. Der Anstieg der Arbeitskosten in Deutschland (+ 1,0%) war der geringste aller europäischer Mitgliedstaaten.

Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland im Jahr 2007 durchschnittlich 33,00 Euro. Damit lag Deutschland hinter Belgien, Schweden und Dänemark auf Rang vier in der Europäischen Union. Auf 100 Euro Bruttolohn und -gehalt zahlten die Arbeitgeber im Jahr 2007 in Deutschland 32 Euro Lohnnebenkosten. Damit lag Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt von 36 Euro und nahm mit Rang 14 innerhalb der Europäischen Union einen Mittelplatz ein. In Frankreich und Schweden entfielen auf 100 Euro Lohn zusätzlich 50 Euro Lohnnebenkosten, in Malta waren es nur 10 Euro.

Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung. Die Betrachtung des Verhältnisses der Lohnnebenkosten zu den Bruttolöhnen und -gehältern erlaubt einen Vergleich der Lohnnebenkosten unabhängig vom Lohnniveau der einzelnen Mitgliedstaaten. Die hier dargestellten Lohnnebenkosten dürfen nicht mit Lohnzusatzkosten verwechselt werden, welche die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag unter die 40%-Marke senken will. Die Lohnzusatzkosten bezeichnen die Beitragssätze von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur gesetzlichen Sozialversicherung.

Für alle Wirtschaftsabschnitte des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs stehen Zeitreihen für das deutsche Arbeitskostenniveau ab dem Jahr 1996 kostenfrei in unserer Datenbank Genesis-Online unter www.destatis.de/genesis (Code 62431) zur Verfügung.

Für weitere amtliche EU-Statistiken steht Ihnen unter www.eds-destatis.de der EDS “Europäischer Datenservice” zur Verfügung.

Zusätzliche Tabellen bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Quelle: www.hotelier.com

Mittwoch, 23 April 2008

Mitarbeiter von Best Western lernen Kampfsport

Wiesloch - Fernöstliche Kampfkunst in Wiesloch: Am 4. und 5. April 2008 hatten die Mitarbeiter des Best Western Palatin Kongresshotel die Möglichkeit, an einem Selbstbehauptungskurs teilzunehmen. Wing Tsun hieß das Seminar, das vom erfahrenen Lehrer Jürgen Mörixbauer und seinem Schüler Alfred Moll für das Kollegium des Vier-Sterne-Hotels angeboten wurde. Es sollte vermitteln, wie sich Mitarbeiter aus dem Hotel-, Gastronomie- und Tagungsbereich gegenüber Gästen zu verhalten haben, die handgreiflich werden, Personal belästigen und diese in Diskussionen verwickeln. Der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern war hierbei ebenso wichtig, wie das Einschätzen einer gefährlichen Situation und das Erlernen von angebrachtem Verhalten.

Selbstbehauptung erfordert, die vielsagende Körpersprache eines Mitmenschen zu studieren, da sie rund 60 Prozent einer erfolgreichen Kommunikation ausmacht und gezielt bei der allgemeinen Kommunikation eingesetzt werden kann. Ein eindeutiger verbaler Appell oder eine ausdrucksstarke Mimik helfen oft, eine Gefahrensituation wieder in den Griff zu bekommen. Ein selbstsicheres Auftreten mindert das Risiko eines Angriffs und kann bereits einen ersten Kontakt mit einem potentiellen Angreifer verhindern. Während des Seminars war es unter anderem eine Aufgabe der Teilnehmer, genau diese Körpersprache des Gegners zu erkennen und auf sie richtig zu reagieren.

“Die Reaktionen eines Dienstleisters gegenüber des Gastes in einer unangenehmen Situation sind meist sehr verhalten, um diesen nicht zu verlieren”, so Geschäftsführer des Hotels Klaus Michael Schindlmeier. “Jedoch stehen alle Abteilungsleiter hier im Best Western Palatin Kongresshotel bei einer Belästigung seitens des Gastes ganz klar hinter den Mitarbeitern, wenn diese unverschuldet in solch eine Situation geraten sind.”

Wing Tsun ist eine chinesische Kampfkunst und bedeutet “Schöner Frühling”. Es ist keine klassische Kampfsportart, sondern konzentriert sich auf die Selbstverteidigung des Menschen. Charakteristisch sind die fließenden Bewegungen und plötzliche Schnelligkeit, die in einem systematischen und koordinierten Bewegungsablauf ineinander übergehen. Die Kraft des Gegners soll genutzt und gegen ihn verwendet werden.

www.palatin.bestwestern.de
Quelle: www.ahgz.de

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