HOGA News (by HOGA-Lieferanten-Suche.de)

Montag, 22 September 2008

Bundesweite Prüfungen gegen Schwarzarbeit in der Gastronomie

Im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Gastronomie kontrollierten die Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt in der Woche vom 08.09. bis 14.09.2008 in Thüringen und im Bezirk der Landesdirektion Chemnitz insgesamt 461 Gastronomiebetriebe. Bei diesen Prüfungen führten sie rund 1.200 Personenbefragungen durch.

Bei diesen Befragungen sowie der einhergehenden Prüfung der Geschäftsunterlagen stellten die Zöllner bereits vor Ort in rund 160 Fällen Unregelmäßigkeiten fest. Dabei handelte es sich in 90 Fällen um den Verdacht des Leistungsbetruges durch die Arbeitnehmer. In ca. 40 Fällen versäumten es die Arbeitgeber ihre Angestellten beim zuständigen Sozialversicherungsträger anzumelden.

Hintergrund zum Leistungsbetrug:
Wer Leistungen der Sozialsysteme in Anspruch nimmt, ist dazu verpflichtet, jede Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die auf die Höhe der Leistung Einfluss nimmt, unverzüglich der zuständigen Agentur für Arbeit, der ARGE oder dem Sozialamt mitzuteilen. Insbesondere ist jede Aufnahme einer Beschäftigung mitteilungspflichtig, da das daraus erzielte Einkommen bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt wird. In der Regel wird die Leistung dann gekürzt. Das bedeutet, dass sich z.B. das ausgezahlte Arbeitslosengeld verringert oder ganz entfällt.

Unterbleibt die Mitteilung über geänderte Verhältnisse gegenüber dem Arbeits- oder Sozialamt, so liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor. Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Leistungsmissbrauchs können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Jeder, der vorsätzlich gegen die Mitteilungspflicht verstößt und dadurch ungerechtfertigt Leistungen bezieht, begeht Betrug.

www.spitzenstadt.de
Quelle: www.gastronomie.de

Freitag, 19 September 2008

DEHOGA setzt sich für Familien ein

Berlin - Familienfreundliche Arbeitsbedingungen schaffen - das ist das erklärte Ziel einer neuen Kooperation des DEHOGA Bundesverbands und des Netzwerkbüros “Erfolgsfaktor Familie”.

Gemeinsam wollen sie konkrete Beispiele familienbewusster Unternehmensführung im Hotel- und Gaststättengewerbe bekannt machen und durch das Aufzeigen von unkomplizierten Lösungen besonders auch kleine und mittlere Unternehmen zum Nachahmen anzuregen.

“Familienfreundliche Arbeitsbedingungen haben sich auch in unserer Branche als Schlüssel für erfolgreiches Personalmanagement bewährt. Wir wollen, dass insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen dieses Potential erkennen und als lohnendes Managementinstrument für sich nutzen”, betont Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.

“Die Hotellerie und Gastronomie bieten besondere Voraussetzungen für kreative Lösungen”, ist Sofie Geisel, Leiterin des Netzwerkbüros, überzeugt. “Die starke Kunden- und Serviceorientierung der Branche erfordert ein flexibles Arbeitszeitmanagement. Mit wenig Aufwand lassen sich Arbeitszeitenmodelle familienbewusst gestalten, ohne an Flexibilität einzubüßen.”

www.dehoga.de
Quelle: www.ahgz.de

Freitag, 12 September 2008

Hotelsterben: Pro Jahr schließen 2000 Häuser

Gespeichert unter: Hotellerie, Soziales, Tourismus, Wirtschaft — Thomas Hendele @ 16:02
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Frankfurt - Das Hotelsterben in Deutschland greift um sich: Jährlich schließen 2000 Häuser. Vor allem privat geführte Betriebe mit drei Sternen verschwinden vom Markt.

“Sie haben den Trend verschlafen”, erklärt Martina Fidlschuster von der – auf das Gastgewerbe spezialisierten - Frankfurter Unternehmensberatung Hotour. Zudem hätten viele Privathoteliers in den vergangenen Jahren “zu viel Geld aus ihren Betrieben gezogen”, doch kaum renoviert.  Nun sträubten sich Banken, dafür Geld zur Verfügung zu stellen.

Ein weiterer Grund für das Hotelsterben seien mangelnde personelle Perspektiven: Viele Hotelbesitzer finden im Alter keinen Nachfolger.

Quelle: www.ahgz.de

Mittwoch, 3 September 2008

NRW: Mindestlohn für Gastgewerbe festgelegt

Düsseldorf - In Nordrhein-Westfalen ist der Mindestlohn für das Gastgewerbe neu festgesetzt worden: 6,30 Euro müssen Gaststättenbesitzer künftig ihren Beschäftigten in der Stunde zahlen, 97 Cent mehr als bisher.

Insgesamt arbeiten in den rund 44.000 nordrhein-westfälischen Gaststättenbetrieben etwa 131 000 Beschäftigte, die Anspruch auf den Mindest-Stundenlohn haben. Landes-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat am Montag den neuen Tarifvertrag der Branche für allgemeinverbindlich erklärt.

Der neue Vertrag sieht vor, dass Vollzeitbeschäftigte ohne jegliche Qualifikation Anspruch auf ein Monatseinkommen von 1065 Euro haben, also 6,30 Euro in der Stunde. Nach einem Jahr Arbeit müssen sie als angelernte Hilfskräfte ein monatliches Mindesteinkommen von 1257 Euro erhalten, das heißt 7,43 Euro in der Stunde.

Quelle: www.ahgz.de

Bayern: Raucherclub-Wirte verlieren Sperrzeitverkürzung

Regensburg - In der Banane an der Steinernen Brücke wird am Wochenende nun eine Stunde kürzer gefeiert. Denn Wirt Thomas Bockes hat vom städtischen Ordnungsamt die Sperrzeitverkürzung für das 2. Halbjahr 2008 nicht genehmigt bekommen. Die Begründung: Der Raucherclub sei auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt und somit kein Ort öffentlichen Bedürfnisses.

Regensburg ist die erste Kommune in Bayern, die Widerstand gegen die Raucherclubs leistet. Ingesamt bekamen sechs Regensburger Raucherclubs den negativen Bescheid. Drei von ihnen, so auch Thomas Bockes, klagen nun vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Mit Urteilen kann Ende September gerechnet werden.

Generell nimmt die Ablehnung gegen die Raucherclubs zu. Vertreter bayerischer Kommunen hatten sich beim vergangen bayerischen Städtetag beklagt, sie hätten keine Handhabe gegen das florierende Modell, mit dem die Wirte das absolute Rauchverbot in Bayern umgeht. Ministerpräsident Günther Beckstein hingegen zeigt sich mit dem Kontrollverfahren zufrieden. Er sagte gegenüber der AHGZ: “Die Kontrollen sind eindeutig Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden. In München wird weniger scharf kontrolliert als beispielsweise in Nürnberg oder Regensburg.”

Nun prescht Hans Schaidinger (CSU), Oberbürgermeister von Regensburg, vor. Er hatte das in seiner Funktion als Vorsitzender des Bayerischen Städtetages bereits angekündigt. Die Aufhebung der Sperrzeitenverlängerung sei eine mögliche Maßnahme, um die Durchsetzung des Gesundheitsschutzgesetzes zu vollziehen, sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Momentan gibt es keine einheitliche Linie, wie streng die Kommunen die Vorschriften aus Karlsruhe für Raucherclubs kontrollieren. Die Richter hatte im vergangen Monat das absolute Rauchverbot bestätigt, jedoch keine Einwände gegen die sogenannten Raucherclubs gehabt. Sie müssen sich jedoch an “gewisse Vorschriften”, die von den Kreisverwaltungsbehörden der Kommunen kontrolliert werden. Gäste müssen sich in Mitgliedslisten eintragen, Laufkundschaft darf nicht bedient werden.

In München finden derzeit so gut wie keine Kontrollen statt. Die Städte Nürnberg und eben Regensburg kontrollieren strenger. In Regensburg musste gerade der Vorsitzende eines Schützenvereins Strafe zahlen, weil am Schießstand geraucht wurde.

Quelle: www.ahgz.de

Mittwoch, 30 Juli 2008

Bundesverfassungsrichter fällen Urteil über Rauchverbot

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Rauchverbot gekippt. Es erklärte die Nichtraucherschutz-Gesetze von Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig. Das Urteil dürfte eine Signalwirkung für die restlichen Bundesländer haben.

Bis zum Erlass bleiben die Rauchverbote allerdings in Kraft. Es darf aber in Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und lediglich einem Raum ab sofort wieder geraucht werden. Außerdem dürfen Diskotheken Raucherräume ausweisen. Zwei Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn hatten wegen Umssatzeinbußen geklagt.

Bisher galten in allen 16 Ländern Nichtraucherschutzgesetze, die die Zigarette zum Bier in der Gastronomie allenfalls in einem abgetrennten Nebenraum gestatten. Und auch bei Gerichten mehrerer Länder sind Klagen gegen die Rauchverbote anhängig, deren Erfolgsaussichten das Karlsruher Urteil mitbestimmen dürfte.

Die Nichtraucherschutzgesetze der Länder - von denen die ersten vor knapp einem Jahr in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern in Kraft traten, das letzte Anfang des Monats in Thüringen - machen öffentliche und öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen grundsätzlich zur rauchfreien Zone. Dazu gehören Behörden, Schulen und Hochschulen, Sport- und Kulturstätten, Gaststätten, Flughäfen und Krankenhäuser. Allerdings gibt es sowohl bei der Gewährung von Ausnahmen als auch bei der Höhe der Bußgelder für uneinsichtige Raucher unterschiedliche Nuancen.

Fast überall sind Ausnahmen vom Rauchverbot in abgetrennten und entsprechend gekennzeichneten Nebenräumen etwa in Kneipen oder Restaurants möglich. Anders als Hamburg schließen Berlin und Sachsen dabei von Minderjährigen besuchte Diskotheken ausdrücklich von der Ausnahmeregelung aus. Nordrhein-Westfalen wiederum lässt neben Raucherräumen in der Gastronomie auch geschlossene Gesellschaften, vorübergehend aufgestellte Festzelte und “im Brauchtum verankerte regional typische Feste” als Ausnahmen gelten.

Einzig Bayern verbietet das Rauchen in öffentlich zugänglichen Gaststätten ausnahmslos. Gleiches gilt ab dem kommenden Jahr auch für Festzelte, etwa auf dem Oktoberfest in München. Nur auf geschlossenen Veranstaltungen ist der Zigarettenkonsum in bayerischen Gaststätten ausnahmsweise erlaubt. Im Gegensatz zum Freistaat dürfen Zeltwirte außer in NRW auch in Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg das Rauchen weiter zulassen.

Wer sich an das Rauchverbot nicht hält beziehungsweise als Betreiber einer Gaststätte oder öffentlichen Einrichtung dies nicht durchsetzt, muss je nach Bundesland mit unterschiedlich hohen Bußgeldern rechnen. Während in Hamburg maximal 500 Euro fällig werden, sind es in Sachsen bis zu zehn Mal so viel. Wie “Nachzügler” Thüringen ahnden weitere Länder die Verstöße erst seit Monatsbeginn, darunter Bremen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

In mehreren Bundesländern haben Gerichte das Rauchverbot in der Gastronomie allerdings per Eilentscheidung schon wieder eingeschränkt. So ist in Sachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz das Rauchen in inhabergeführten Ein-Raum-Kneipen bis auf Weiteres erlaubt, weil sie sonst gegenüber Kneipen mit Raucherraum möglicherweise benachteiligt sein könnten. Vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren solle aber bewusst das höchstrichterliche Urteil aus Karlsruhe abgewartet und anschließend über das weitere Vorgehen beraten werden, heißt es etwa beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgericht in Koblenz.

Darüber hinaus nutzen Wirte in einigen Ländern rechtliche Schlupflöcher. So haben sich in Bayern ein paar tausend vor allem kleine Kneipen zu Raucherclubs erklärt, und manche größere Gaststätte reserviert laut Nichtraucherinitiative München ständig einen Raum für angebliche “geschlossene Gesellschaften” mit Raucherlaubnis. Dagegen richtet sich eine vor dem Landesverfassungsgericht anhängige Klage. Sie ist nach Angaben der Mitinitiatoren vom Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit bisher die einzige, die nicht das Rauchverbot, sondern dessen Aushebeln juristisch angreift.

Quelle: www.gmx.de / DDP / AFP

Montag, 28 Juli 2008

ARD überträgt Urteil zum Rauchverbot live im Ersten

Die ARD überträgt am Mittwoch, 30. Juli, von 9.55 bis 10.25 Uhr, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in der Gastronomie.

Nach der Urteilsverkündung durch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier wird ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im Gespräch mit dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Hans-Hugo Klein das Urteil erläutern und analysieren.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über das in den vergangenen Wochen viel diskutierte absolute Rauchverbot in Einraum-Kneipen und Discotheken. Geurteilt wird über drei “exemplarische” Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipen-Inhabern und einem Discotheken-Betreiber.

Der Besitzer der Großraumdisco “Musikpark” in Heilbronn klagt dagegen, dass der Gesetzgeber die Einrichtung von Raucherräumen bei Discotheken - anders als bei Gaststätten - generell ausschließt.

Die Inhaber der Tübinger Kneipe “Pfauen” und der Berliner Musikbar “Doors” haben Beschwerde eingelegt, weil die Gesetze keine Ausnahmeregelung bei Einraum-Gaststätten vorsehen. Da für diese Kneipen die Einrichtung von Raucherräumen nicht möglich sei, hätte das absolute Rauchverbot existenzbedrohende Folgen in Form von erheblichen Umsatzeinbußen, da die Mehrzahl der Gäste Raucher seien.

Quelle: ARD / www.gastronomie.de

Mittwoch, 23 Juli 2008

Reiseverhalten der Deutschen ändert sich

Gespeichert unter: Soziales, Tourismus — Thomas Hendele @ 10:14
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Treviso - Während früher die Deutschen im Urlaub vor allem Erholung und Entspannung zur Wiederherstellung der Arbeitskraft suchten, steht heute vor allem der Wissensdurst im Fokus des Interesses. So seien die Deutschen vor allem an einer Erweiterung des Horizonts mit Erlebnissen rund um Kultur und Wissen interessiert – sowie an Zeit für Liebe und Beziehung, so der Trendforscher Matthias Horx.

Nicht zu kurz kommen dürften aber auch das Shopping und – wie schon früher – Gesundheit und Relaxen. Neu ist auch der Trend zum ökonomischen Reisen. “Nach dem ‘Ölschock’ besinnen sich viele Urlauber wieder auf die Reize ihres eigenen Zuhauses – oder fahren aufs Land in die Sommerfrische”, so Horx.

Viele Touristen würden aber auch “in die Arktis reisen, solange es sie noch gibt”. Oder sie besuchen Brennpunkte der Dritten Welt, “bevor es nicht mehr geht”. Insgesamt macht der Experte für die Zukunft zehn neue Reiseformen aus, wozu auch Reisen ins All gehören – dem hohen Ölpreis zum Trotz.

Quelle: www.ahgz.de

Freitag, 18 Juli 2008

Rauchverbot - Keine Ausnahme für niedersächsische Einraumkneipen

Hannover - Auch in Niedersachsen werden für kleine Eckkneipen keine Ausnahmen gemacht: Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines Paares abgewiesen, das eine Ausnahme vom Rauchverbot für ihre Einraumkneipe gefordert hatte.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Umsatzeinbußen nicht ausschließlich auf das Rauchverbot zurückgeführt werden könnten. Zudem hätte das Gastwirtepaar nicht glaubhaft machen können, dass in der nur 70 Quadratmeter großen Kneipe nicht doch noch Platz für einen abgetrennten Raucherraum sei.

Der niedersächsische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kommentierte das Urteil kritisch: “Das letzte Wort in Sachen Rauchverbot ist noch nicht gesprochen. Wir werden weiter für ein faires Nichtraucherschutzgesetz kämpfen”, sagte Hermann Kröger, Präsident des DEHOGA Niedersachsen.

Das Bundesverfassungsgericht wird am 30. Juli über das Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland entscheiden.

Quelle: www.ahgz.de

Montag, 14 Juli 2008

Neue Branchencommunity: AHGZpeople

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