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Freitag, 18 Juli 2008

Rauchverbot – Keine Ausnahme für niedersächsische Einraumkneipen

Hannover – Auch in Niedersachsen werden für kleine Eckkneipen keine Ausnahmen gemacht: Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines Paares abgewiesen, das eine Ausnahme vom Rauchverbot für ihre Einraumkneipe gefordert hatte.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Umsatzeinbußen nicht ausschließlich auf das Rauchverbot zurückgeführt werden könnten. Zudem hätte das Gastwirtepaar nicht glaubhaft machen können, dass in der nur 70 Quadratmeter großen Kneipe nicht doch noch Platz für einen abgetrennten Raucherraum sei.

Der niedersächsische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kommentierte das Urteil kritisch: „Das letzte Wort in Sachen Rauchverbot ist noch nicht gesprochen. Wir werden weiter für ein faires Nichtraucherschutzgesetz kämpfen“, sagte Hermann Kröger, Präsident des DEHOGA Niedersachsen.

Das Bundesverfassungsgericht wird am 30. Juli über das Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland entscheiden.

Quelle: www.ahgz.de

Freitag, 23 Mai 2008

Nordrhein-Westfalen lockert Rauchverbot

Gespeichert unter: Bar, Gastronomie, Recht, Regionales, Soziales — Thomas Hendele @ 9:13
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Münster – Das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalens Einraumkneipen soll zum 1. Juli gelockert werden. Das meldet die Münstersche Zeitung. Voraussetzung ist nach dem Willen des Gesundheitsministeriums allerdings das Vorhandensein einer modernen Entlüftungsanlage. In einem Modellversuch soll dann geklärt werden, welchen genauen Kriterien der technische Nichtraucherschutz genügen müsse. TÜV und Dekra sind mit im Boot.

Donnerstag, 24 April 2008

Umfrage: Breite Ablehnung für Rauchverbote in Einraumkneipen

Hamburg – In einer Online-Umfrage auf www.toleranz-fuer-raucher.de, der Informationsplattform eines Zigarettenherstellers rund um das Thema Rauchen, lehnen 85 Prozent der Teilnehmer ein Rauchverbot in kleinen Kneipen ab, wenn diese nur über einen Gastraum verfügen und somit keinen Raucherraum einrichten können.

Die Mehrheit der Befragten gibt als Begründung an, dass das Rauchen für Raucher zum gesellschaftlichen Miteinander gehört. 77 Prozent der Befragten würden eine Gaststätte aufgrund des Rauchverbots nicht aufsuchen beziehungsweise verlassen. An der Online-Umfrage hatten 963 User teilgenommen, davon 753 Raucher; 148 Nichtraucher und 62 Gelegenheitsraucher.

www.toleranz-fuer-raucher.de
Quelle: www.ahgz.de

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