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Montag, 23 Juni 2008

Burger King-Streit um Betriebsrat: LAG gibt BK recht

In der seit Wochen anhaltenden Auseinandersetzung zwischen Burger King und NGG um die Betriebsratswahlen in München erfolgte jetzt eine richterliche Klarstellung. Das Münchener Landesarbeitsgericht gab Anfang der Woche in zweiter Instanz dem Unternehmen recht: Burger King hatte die Rechtmäßigkeit des gewählten Wahlvorstands für den Betriebsrat wegen diverser formeller Fehler angefochten.

Unter anderem ist nach Auffassung des Managements der Betriebsbegriff verkannt worden: Anliegen der Gewerkschaft war, einen Betriebsrat sowohl für die derzeit 11 Company-eigenen Restaurants in München als auch für die Hauptverwaltung einzusetzen – gleichzeitig Zentrale für acht europäische Länder. Ein solcher Gesamtbetriebsrat entspreche nicht den Bedürfnissen und Interessen der Mitarbeiter, argumentierte Burger King. Auch hätten bei der Wahl nur zwei der erforderlichen drei Vorstände die nötige Stimmenmehrheit erhalten. Zudem waren bei der Versammlung auch unbefugte Teilnehmer anwesend.

Das LAG ist der Sichtweise von Burger King gefolgt und hat den Wahlvorgang für nichtig erklärt. Damit ist der unter den strittigen Umständen gewählte Wahlvorstand suspendiert. Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.

Zuvor hatte Burger King, wie berichtet, zwei Mitarbeiter aus dem Wahlvorstand wegen unrechtmäßiger Aneignung von Videoaufzeichnungen der Betriebsversammlung fristlos entlassen. Einzelne Bilder aus der Aufzeichnung seien ohne Zustimmung der betroffenen Personen von der NGG veröffentlicht worden. Die Gewerkschaft ihrerseits beschuldigte das Unternehmen höchst medienwirksam, die Betriebsratswahlen in München behindern zu wollen.

Davon könne keine Rede sein, erklärt Thomas Berger, Geschäftsführer Burger King Deutschland und Division Vice President Central Europe, und verweist darauf, dass Mitarbeiter des Münchener Headquarters inzwischen ungehindert Betriebsratswahlen eingeleitet haben – ausschließlich für die Hauptverwaltung. Nach dem jetzigen Richterspruch sei es vordringlich, die Wogen der Konfrontation zu glätten, signalisiert Berger Gesprächsbereitschaft.

Bundesweit gibt es zehn BK-Betriebsräte, die zum Teil für mehrere Units zuständig sind. Burger King zählt über 600 Standorte in Deutschland und erzielte 2007 geschätzte 710 Mio. € Umsatz.

www.burgerking.com
www.ngg.de
Quelle: www.cafe-future.net

Dienstag, 4 März 2008

Tarifabschluss NRW: mehr Geld für Köche und Kellner

Bereits in der ersten Runde haben sich der Arbeitgeberverband Dehoga Nordrhein-Westfalen und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk NRW auf einen neuen Tarifabschluss für die 185.000 Beschäftigten im Gastgewerbe an Rhein und Ruhr geeinigt: Alle Entgelte werden linear ab dem 1. März 2008 um 3 % erhöht. Die Ausbildungsvergütungen im 1. Jahr steigen um 10 EUR, im 2. Jahr um 15 und im 3. Jahr um 20 EUR – zum ersten Mal nicht erst zum neuen Ausbildungsjahr, sondern schon zum 1. März. Die Tarifparteien wollten damit ein positives Signal für noch bessere Ausbildungsleistungen im Gastgewerbe setzen.

Ein weiteres Mal werden die Einkommen am 1. März 2009 angehoben – um 2,5 %. Darüber hinaus konnten sich die Tarifparteien auf eine Streichung der untersten Entgeltgruppe verständigen. Damit wird das Ziel, die Branche aus der Diskussion um Niedriglöhne herauszuholen, stufenweise erreicht. Schließlich wurde beschlossen, einen gemeinsamen Antrag zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifgruppen 2a und 2b beim zuständigen NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann zu stellen. Sowohl die NGG als auch der Dehoga zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden.

www.dehoga-nrw.de
Quelle: www.gastronomie.de

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