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Mittwoch, 3 September 2008

Bayern: Raucherclub-Wirte verlieren Sperrzeitverkürzung

Regensburg – In der Banane an der Steinernen Brücke wird am Wochenende nun eine Stunde kürzer gefeiert. Denn Wirt Thomas Bockes hat vom städtischen Ordnungsamt die Sperrzeitverkürzung für das 2. Halbjahr 2008 nicht genehmigt bekommen. Die Begründung: Der Raucherclub sei auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt und somit kein Ort öffentlichen Bedürfnisses.

Regensburg ist die erste Kommune in Bayern, die Widerstand gegen die Raucherclubs leistet. Ingesamt bekamen sechs Regensburger Raucherclubs den negativen Bescheid. Drei von ihnen, so auch Thomas Bockes, klagen nun vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Mit Urteilen kann Ende September gerechnet werden.

Generell nimmt die Ablehnung gegen die Raucherclubs zu. Vertreter bayerischer Kommunen hatten sich beim vergangen bayerischen Städtetag beklagt, sie hätten keine Handhabe gegen das florierende Modell, mit dem die Wirte das absolute Rauchverbot in Bayern umgeht. Ministerpräsident Günther Beckstein hingegen zeigt sich mit dem Kontrollverfahren zufrieden. Er sagte gegenüber der AHGZ: „Die Kontrollen sind eindeutig Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden. In München wird weniger scharf kontrolliert als beispielsweise in Nürnberg oder Regensburg.“

Nun prescht Hans Schaidinger (CSU), Oberbürgermeister von Regensburg, vor. Er hatte das in seiner Funktion als Vorsitzender des Bayerischen Städtetages bereits angekündigt. Die Aufhebung der Sperrzeitenverlängerung sei eine mögliche Maßnahme, um die Durchsetzung des Gesundheitsschutzgesetzes zu vollziehen, sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Momentan gibt es keine einheitliche Linie, wie streng die Kommunen die Vorschriften aus Karlsruhe für Raucherclubs kontrollieren. Die Richter hatte im vergangen Monat das absolute Rauchverbot bestätigt, jedoch keine Einwände gegen die sogenannten Raucherclubs gehabt. Sie müssen sich jedoch an „gewisse Vorschriften“, die von den Kreisverwaltungsbehörden der Kommunen kontrolliert werden. Gäste müssen sich in Mitgliedslisten eintragen, Laufkundschaft darf nicht bedient werden.

In München finden derzeit so gut wie keine Kontrollen statt. Die Städte Nürnberg und eben Regensburg kontrollieren strenger. In Regensburg musste gerade der Vorsitzende eines Schützenvereins Strafe zahlen, weil am Schießstand geraucht wurde.

Quelle: www.ahgz.de

Mittwoch, 30 Juli 2008

Bundesverfassungsrichter fällen Urteil über Rauchverbot

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Rauchverbot gekippt. Es erklärte die Nichtraucherschutz-Gesetze von Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig. Das Urteil dürfte eine Signalwirkung für die restlichen Bundesländer haben.

Bis zum Erlass bleiben die Rauchverbote allerdings in Kraft. Es darf aber in Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und lediglich einem Raum ab sofort wieder geraucht werden. Außerdem dürfen Diskotheken Raucherräume ausweisen. Zwei Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn hatten wegen Umssatzeinbußen geklagt.

Bisher galten in allen 16 Ländern Nichtraucherschutzgesetze, die die Zigarette zum Bier in der Gastronomie allenfalls in einem abgetrennten Nebenraum gestatten. Und auch bei Gerichten mehrerer Länder sind Klagen gegen die Rauchverbote anhängig, deren Erfolgsaussichten das Karlsruher Urteil mitbestimmen dürfte.

Die Nichtraucherschutzgesetze der Länder – von denen die ersten vor knapp einem Jahr in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern in Kraft traten, das letzte Anfang des Monats in Thüringen – machen öffentliche und öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen grundsätzlich zur rauchfreien Zone. Dazu gehören Behörden, Schulen und Hochschulen, Sport- und Kulturstätten, Gaststätten, Flughäfen und Krankenhäuser. Allerdings gibt es sowohl bei der Gewährung von Ausnahmen als auch bei der Höhe der Bußgelder für uneinsichtige Raucher unterschiedliche Nuancen.

Fast überall sind Ausnahmen vom Rauchverbot in abgetrennten und entsprechend gekennzeichneten Nebenräumen etwa in Kneipen oder Restaurants möglich. Anders als Hamburg schließen Berlin und Sachsen dabei von Minderjährigen besuchte Diskotheken ausdrücklich von der Ausnahmeregelung aus. Nordrhein-Westfalen wiederum lässt neben Raucherräumen in der Gastronomie auch geschlossene Gesellschaften, vorübergehend aufgestellte Festzelte und „im Brauchtum verankerte regional typische Feste“ als Ausnahmen gelten.

Einzig Bayern verbietet das Rauchen in öffentlich zugänglichen Gaststätten ausnahmslos. Gleiches gilt ab dem kommenden Jahr auch für Festzelte, etwa auf dem Oktoberfest in München. Nur auf geschlossenen Veranstaltungen ist der Zigarettenkonsum in bayerischen Gaststätten ausnahmsweise erlaubt. Im Gegensatz zum Freistaat dürfen Zeltwirte außer in NRW auch in Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg das Rauchen weiter zulassen.

Wer sich an das Rauchverbot nicht hält beziehungsweise als Betreiber einer Gaststätte oder öffentlichen Einrichtung dies nicht durchsetzt, muss je nach Bundesland mit unterschiedlich hohen Bußgeldern rechnen. Während in Hamburg maximal 500 Euro fällig werden, sind es in Sachsen bis zu zehn Mal so viel. Wie „Nachzügler“ Thüringen ahnden weitere Länder die Verstöße erst seit Monatsbeginn, darunter Bremen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

In mehreren Bundesländern haben Gerichte das Rauchverbot in der Gastronomie allerdings per Eilentscheidung schon wieder eingeschränkt. So ist in Sachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz das Rauchen in inhabergeführten Ein-Raum-Kneipen bis auf Weiteres erlaubt, weil sie sonst gegenüber Kneipen mit Raucherraum möglicherweise benachteiligt sein könnten. Vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren solle aber bewusst das höchstrichterliche Urteil aus Karlsruhe abgewartet und anschließend über das weitere Vorgehen beraten werden, heißt es etwa beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgericht in Koblenz.

Darüber hinaus nutzen Wirte in einigen Ländern rechtliche Schlupflöcher. So haben sich in Bayern ein paar tausend vor allem kleine Kneipen zu Raucherclubs erklärt, und manche größere Gaststätte reserviert laut Nichtraucherinitiative München ständig einen Raum für angebliche „geschlossene Gesellschaften“ mit Raucherlaubnis. Dagegen richtet sich eine vor dem Landesverfassungsgericht anhängige Klage. Sie ist nach Angaben der Mitinitiatoren vom Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit bisher die einzige, die nicht das Rauchverbot, sondern dessen Aushebeln juristisch angreift.

Quelle: www.gmx.de / DDP / AFP

Dienstag, 13 Mai 2008

Rauchfreie Luft am Arbeitsplatz

Wirksamer, gesetzeskonformer Nichtraucherschutz durch zertifiziertes System erstmals garantiert

Während das Thema „Rauchen am Arbeitsplatz“ derzeit heftig diskutiert wird, hat ein innovatives Gründauer Unternehmen eine technische Lösung entwickelt, die ein faires Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern ermöglicht. Die Raucherkabine „smoke & talk“ von asecos ermöglicht aufgrund innovativer Technik ein völlig rauchfreies Ambiente. Eine Lösung, die unabhängig von diskutierten Verboten, Kompromissen und Ausnahmen sofort Abhilfe schafft und auch noch gut aussieht. „smoke & talk“ ist eine Raucherkabine, die nach den strengen Prüfrichtlinien des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeit (BGIA) in Sankt Augustin zertifiziert ist. Ein wirksamer Nichtraucherschutz durch ein zertifiziertes System ist damit garantiert und Rechtssicherheit gewährleistet.

Im Mittelpunkt steht der Gesundheitsschutz der Nichtraucher, der absolute Priorität besitzt. Durch die bahnbrechende Technologie von „smoke & talk“ wird Tabakrauch nahe der Quelle umschlossen und sicher erfasst. Eine sehr leise, aber höchst effiziente Absauganlage saugt den Rauch aus der Luft ab. Sogar die Aschenbecher sind mit der Abluftanlage verbunden. Herzstück der modernen Raucherkabine ist ein fünfstufiges Filtersystem, das den Tabakrauch wirkungsvoll sowohl von Partikeln als auch von Gesundheit gefährdenden Gasen reinigt und durch den Austausch für gute Luftqualität sorgt.

Untersuchungen zeigen, dass das bei „smoke & talk“ so wirkungsvoll geschieht, dass die vom Umweltbundesamt festgelegten Raum-Richtwerte für Feinstaub, Nikotin, Kohlenmonoxid ebenso deutlich unterboten werden wie die Richtwerte für die besonders schädlichen flüchtigen organische Verbindungen (TVOC).

Deshalb ist „smoke & talk“ nach der Prüflinie von Gesundheits- und Arbeitsschutz zertifiziert. Weil „smoke & talk“ die strengen Prüfanforderungen an Raucherkabinen gemäß den BGIA Prüfgrundsätzen einhält, ist Geschäftsführer Michael Schrems von asecos sicher: „Was für den Arbeitsschutz gut ist, kann auch andern Orts die Probleme lösen, die derzeit für lange Diskussionen sorgen. Unsere Raucherkabine könnte selbst in Zonen mit Rauchverbot stehen und so Raucherzimmer ersetzten. Sie wären eine ebenso schnelle wie effektive Lösung für den Nichtraucherschutz, die selbst Rauchern allemal bessere Luftqualität als in herkömmlichen Raucherzimmern bietet.“ Das wirkungsvolle Absaug- und Filtersystem nahe der Quelle sowie der unsichtbare Luftschleier, der von oben an der Deckenkante der asecos-Raucherkabine ausströmt, verhindern zuverlässig ein Austreten von Rauch und den spezifischen Schadstoffen im Aufstellraum, die durch die Verbrennung von Tabak entstehen.

Da die „smoke & talk“-Raucherkabinen, die es in verschiedenen Größen und Varianten gibt, immer nach vorne offen sind, bieten sie Rauchern und Nichtrauchern zudem ideale Kommunikationsmöglichkeiten ohne Beeinträchtigung durch Rauch. Wie Monika Thau von der Nachi Europe GmbH (Krefeld) bestätigen viele Unternehmen die hohe Akzeptanz der Raucherkabinen bei ihren Mitarbeitern: „Die Nichtraucher sind zufrieden – und die Raucher auch. Schließlich sind sie in der Regel kommunikative Menschen und müssen nicht mehr nach draußen, was bei schlechtem Wetter eh nicht toll ist.“ Der Wegfall der Ausgrenzung der Raucher durch Raucherkabinen verbessert nicht nur das Betriebsklima merklich, kürzere Wege schaffen auch kürzere Rauchzeiten. Weitere Einsparungen bei Raum- und Reinigungskosten, die durch ausgewiesene Raucherzimmer anfallen, sowie Entlastung der Lüftungssysteme und vorhandener Klimaanlagen schlagen ebenfall positiv zu Buche.

Mit einem erfrischenden Erscheinungsbild und bahn brechender Technologie überzeugte „smoke & talk“ auch die Jury des iF design award 2007. Das Resultat: ein Preis in der Kategorie Public Design/Innenarchitektur. Denn die internationalen Design-Experten favorisieren Lösungen, die durch Ästhetik und Funktion bestechen. Für Geschäftsführer Schrems ist dies mehr als die Bestätigung der gelungenen Kombination von Form und Funktion: „Die ansprechende Gestaltung von „smoke & talk“ erhöht den Wohlfühlcharakter und damit die Akzeptanz.“

Ihre schnelle Einsatzbereitschaft („Ohne Baumaßnahmen und unnötige Kosten: Einfach den Stecker ans Stromnetz anschließen“) sowie die Möglichkeit der Aufstellung in Vorräumen oder breiten Fluren sind für Schrems weitere Pluspunkte. Ein ausführliches Info-Paket „smoke & talk“ zum aktiven Nichtraucherschutz in Betrieben gibt es unter: info@smokeandtalk.com 

www.asecos.com
www.smokeandtalk.com
Quelle: www.lieferanten-index.de

Donnerstag, 24 April 2008

Umfrage: Breite Ablehnung für Rauchverbote in Einraumkneipen

Hamburg – In einer Online-Umfrage auf www.toleranz-fuer-raucher.de, der Informationsplattform eines Zigarettenherstellers rund um das Thema Rauchen, lehnen 85 Prozent der Teilnehmer ein Rauchverbot in kleinen Kneipen ab, wenn diese nur über einen Gastraum verfügen und somit keinen Raucherraum einrichten können.

Die Mehrheit der Befragten gibt als Begründung an, dass das Rauchen für Raucher zum gesellschaftlichen Miteinander gehört. 77 Prozent der Befragten würden eine Gaststätte aufgrund des Rauchverbots nicht aufsuchen beziehungsweise verlassen. An der Online-Umfrage hatten 963 User teilgenommen, davon 753 Raucher; 148 Nichtraucher und 62 Gelegenheitsraucher.

www.toleranz-fuer-raucher.de
Quelle: www.ahgz.de

Mittwoch, 19 März 2008

Oktoberfest: Bayern lockert Nichtraucherschutzgesetz

„Aufatmen“ bei den Oktoberfestwirten: Die Bayrische Staatsregierung hat das Rauchverbot für Bierzelte vorerst gelockert, auf der Wies’n 2008 darf auch in den Zelten geraucht werden. Es gebe keine praktikable Lösung, das Rauchverbot dort umzusetzen, begründete der CSU-Vorstand seine Entscheidung.

In Bayern war bisher das strengste Nichtraucherschutzgesetz aller deutschen Bundesländer geplant – ohne Ausnahmeregelungen, wie in anderen Ländern. Der bayrische Dehoga fordert angesichts des Beschlusses Gleichbehandlung für alle gastronomischen Betriebe. Wenn das Rauchverbot für Bier-, Wein- und Festzelte bzw. entsprechende Festhallen außer Kraft gesetzt werden soll, dann müsse es aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit auch für alle anderen gastronomischen Betriebe ausgesetzt werden.

Der Dehoga-Bundesverband unterstützt derweil weiterhin die Verfassungsbeschwerde eines Berliner Wirtes gegen das Rauchverbot beim Bundesverfassungsgericht. „Mit Blick auf die existenzielle Betroffenheit der kleinen Kneipen ist es unsere Aufgabe, für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen“, erklärte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Für Einraum-Betriebe stellt das Rauchverbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar und verletzt damit die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte der Berufsfreiheit und Eigentumsrechts.“

www.dehoga.de
Quelle: www.cafe-future.net

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