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Montag, 28 Juli 2008

ARD überträgt Urteil zum Rauchverbot live im Ersten

Die ARD überträgt am Mittwoch, 30. Juli, von 9.55 bis 10.25 Uhr, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in der Gastronomie.

Nach der Urteilsverkündung durch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier wird ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im Gespräch mit dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Hans-Hugo Klein das Urteil erläutern und analysieren.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über das in den vergangenen Wochen viel diskutierte absolute Rauchverbot in Einraum-Kneipen und Discotheken. Geurteilt wird über drei „exemplarische“ Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipen-Inhabern und einem Discotheken-Betreiber.

Der Besitzer der Großraumdisco „Musikpark“ in Heilbronn klagt dagegen, dass der Gesetzgeber die Einrichtung von Raucherräumen bei Discotheken – anders als bei Gaststätten – generell ausschließt.

Die Inhaber der Tübinger Kneipe „Pfauen“ und der Berliner Musikbar „Doors“ haben Beschwerde eingelegt, weil die Gesetze keine Ausnahmeregelung bei Einraum-Gaststätten vorsehen. Da für diese Kneipen die Einrichtung von Raucherräumen nicht möglich sei, hätte das absolute Rauchverbot existenzbedrohende Folgen in Form von erheblichen Umsatzeinbußen, da die Mehrzahl der Gäste Raucher seien.

Quelle: ARD / www.gastronomie.de

Freitag, 18 Juli 2008

Rauchverbot – Keine Ausnahme für niedersächsische Einraumkneipen

Hannover – Auch in Niedersachsen werden für kleine Eckkneipen keine Ausnahmen gemacht: Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines Paares abgewiesen, das eine Ausnahme vom Rauchverbot für ihre Einraumkneipe gefordert hatte.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Umsatzeinbußen nicht ausschließlich auf das Rauchverbot zurückgeführt werden könnten. Zudem hätte das Gastwirtepaar nicht glaubhaft machen können, dass in der nur 70 Quadratmeter großen Kneipe nicht doch noch Platz für einen abgetrennten Raucherraum sei.

Der niedersächsische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kommentierte das Urteil kritisch: „Das letzte Wort in Sachen Rauchverbot ist noch nicht gesprochen. Wir werden weiter für ein faires Nichtraucherschutzgesetz kämpfen“, sagte Hermann Kröger, Präsident des DEHOGA Niedersachsen.

Das Bundesverfassungsgericht wird am 30. Juli über das Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland entscheiden.

Quelle: www.ahgz.de

Donnerstag, 12 Juni 2008

Rauchverbote und Umsätze im Gaststättengewerbe

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Umsatzentwicklung in Ländern mit und ohne Rauchverbot in Gaststätten miteinander verglichen, um mögliche Auswirkungen der Nichtraucherschutzgesetze auf den Umsatz des Gaststättengewerbes festzustellen. In der getränkegeprägten Gastronomie gingen danach die Umsätze im 3.Quartal 2007 im Vergleich zum Vorjahresquartal in den Bundesländern mit Rauchverbot (Baden-Württemberg und Niedersachsen) real um 9,8 % zurück, in den übrigen Bundesländern dagegen um 6,8 %. Im 4. Quartal 2007 wurde auch in Hessen ein Nichtraucherschutzgesetz eingeführt. In diesem Quartal gingen in den Bundesländern mit Rauchverbot die realen Umsätze gegenüber dem Vorjahresquartal mit 14,1 % erneut stärker zurück als in den übrigen Bundesländern (–8,8%). Zur getränkegeprägten Gastronomie zählen unter anderem Schankwirtschaften, Diskotheken und Tanzlokale, Bars und Vergnügungslokale.

In der speisengeprägten Gastronomie, das heißt in Restaurants, Cafés, Eissalons und Imbissstuben, war der Unterschied bei der Umsatzentwicklung zwischen Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetzen nicht so ausgeprägt. Im dritten Quartal 2007 hatte die speisengeprägte Gastronomie in Bundesländern mit Rauchverbot Umsatzrückgänge von 5,6 % zu verzeichnen und in den übrigen Bundesländern in Höhe von 5,7 %. Im 4. Quartal 2007 gingen dagegen die Umsätze in Bundesländern mit Rauchverbot um 6,3 % zurück und in den übrigen Bundesländern um 5,4 %.

Die Ergebnisse des 1. Quartals 2008 weisen wegen der aktualisierten Stichprobe noch große Schätzanteile auf und ermöglichen daher keine belastbaren Aussagen über die Entwicklung der Umsätze im Gaststättengewerbe getrennt nach Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetze.

Im gesamten Bundesgebiet setzten im 1. Quartal 2008 – in dem zum Quartalsende Nichtraucherschutzgesetze in 14 Bundesländern galten – die Unternehmen der getränkegeprägten Gastronomie real 4,6 % weniger um als im Vorjahresquartal. Hierbei ist zu beachten, dass das 1. Quartal 2007 aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung ein eher schlechtes Quartal für die getränkegeprägte Gastronomie war. In der speisen-geprägten Gastronomie gingen die Umsätze im 1. Quartal 2008 um 0,8 % im Vergleich zum Vorjahresquartal zurück.

Vergleicht man die Entwicklung der speisengeprägten mit der getränkegeprägten Gastronomie seit 2002, dann kann man feststellen, dass die getränkegeprägte Gastronomie sich insgesamt schlechter entwickelt hat.

www.destatis.de
Quelle: www.cafe-future.net

Dienstag, 13 Mai 2008

Rauchfreie Luft am Arbeitsplatz

Wirksamer, gesetzeskonformer Nichtraucherschutz durch zertifiziertes System erstmals garantiert

Während das Thema „Rauchen am Arbeitsplatz“ derzeit heftig diskutiert wird, hat ein innovatives Gründauer Unternehmen eine technische Lösung entwickelt, die ein faires Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern ermöglicht. Die Raucherkabine „smoke & talk“ von asecos ermöglicht aufgrund innovativer Technik ein völlig rauchfreies Ambiente. Eine Lösung, die unabhängig von diskutierten Verboten, Kompromissen und Ausnahmen sofort Abhilfe schafft und auch noch gut aussieht. „smoke & talk“ ist eine Raucherkabine, die nach den strengen Prüfrichtlinien des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeit (BGIA) in Sankt Augustin zertifiziert ist. Ein wirksamer Nichtraucherschutz durch ein zertifiziertes System ist damit garantiert und Rechtssicherheit gewährleistet.

Im Mittelpunkt steht der Gesundheitsschutz der Nichtraucher, der absolute Priorität besitzt. Durch die bahnbrechende Technologie von „smoke & talk“ wird Tabakrauch nahe der Quelle umschlossen und sicher erfasst. Eine sehr leise, aber höchst effiziente Absauganlage saugt den Rauch aus der Luft ab. Sogar die Aschenbecher sind mit der Abluftanlage verbunden. Herzstück der modernen Raucherkabine ist ein fünfstufiges Filtersystem, das den Tabakrauch wirkungsvoll sowohl von Partikeln als auch von Gesundheit gefährdenden Gasen reinigt und durch den Austausch für gute Luftqualität sorgt.

Untersuchungen zeigen, dass das bei „smoke & talk“ so wirkungsvoll geschieht, dass die vom Umweltbundesamt festgelegten Raum-Richtwerte für Feinstaub, Nikotin, Kohlenmonoxid ebenso deutlich unterboten werden wie die Richtwerte für die besonders schädlichen flüchtigen organische Verbindungen (TVOC).

Deshalb ist „smoke & talk“ nach der Prüflinie von Gesundheits- und Arbeitsschutz zertifiziert. Weil „smoke & talk“ die strengen Prüfanforderungen an Raucherkabinen gemäß den BGIA Prüfgrundsätzen einhält, ist Geschäftsführer Michael Schrems von asecos sicher: „Was für den Arbeitsschutz gut ist, kann auch andern Orts die Probleme lösen, die derzeit für lange Diskussionen sorgen. Unsere Raucherkabine könnte selbst in Zonen mit Rauchverbot stehen und so Raucherzimmer ersetzten. Sie wären eine ebenso schnelle wie effektive Lösung für den Nichtraucherschutz, die selbst Rauchern allemal bessere Luftqualität als in herkömmlichen Raucherzimmern bietet.“ Das wirkungsvolle Absaug- und Filtersystem nahe der Quelle sowie der unsichtbare Luftschleier, der von oben an der Deckenkante der asecos-Raucherkabine ausströmt, verhindern zuverlässig ein Austreten von Rauch und den spezifischen Schadstoffen im Aufstellraum, die durch die Verbrennung von Tabak entstehen.

Da die „smoke & talk“-Raucherkabinen, die es in verschiedenen Größen und Varianten gibt, immer nach vorne offen sind, bieten sie Rauchern und Nichtrauchern zudem ideale Kommunikationsmöglichkeiten ohne Beeinträchtigung durch Rauch. Wie Monika Thau von der Nachi Europe GmbH (Krefeld) bestätigen viele Unternehmen die hohe Akzeptanz der Raucherkabinen bei ihren Mitarbeitern: „Die Nichtraucher sind zufrieden – und die Raucher auch. Schließlich sind sie in der Regel kommunikative Menschen und müssen nicht mehr nach draußen, was bei schlechtem Wetter eh nicht toll ist.“ Der Wegfall der Ausgrenzung der Raucher durch Raucherkabinen verbessert nicht nur das Betriebsklima merklich, kürzere Wege schaffen auch kürzere Rauchzeiten. Weitere Einsparungen bei Raum- und Reinigungskosten, die durch ausgewiesene Raucherzimmer anfallen, sowie Entlastung der Lüftungssysteme und vorhandener Klimaanlagen schlagen ebenfall positiv zu Buche.

Mit einem erfrischenden Erscheinungsbild und bahn brechender Technologie überzeugte „smoke & talk“ auch die Jury des iF design award 2007. Das Resultat: ein Preis in der Kategorie Public Design/Innenarchitektur. Denn die internationalen Design-Experten favorisieren Lösungen, die durch Ästhetik und Funktion bestechen. Für Geschäftsführer Schrems ist dies mehr als die Bestätigung der gelungenen Kombination von Form und Funktion: „Die ansprechende Gestaltung von „smoke & talk“ erhöht den Wohlfühlcharakter und damit die Akzeptanz.“

Ihre schnelle Einsatzbereitschaft („Ohne Baumaßnahmen und unnötige Kosten: Einfach den Stecker ans Stromnetz anschließen“) sowie die Möglichkeit der Aufstellung in Vorräumen oder breiten Fluren sind für Schrems weitere Pluspunkte. Ein ausführliches Info-Paket „smoke & talk“ zum aktiven Nichtraucherschutz in Betrieben gibt es unter: info@smokeandtalk.com 

www.asecos.com
www.smokeandtalk.com
Quelle: www.lieferanten-index.de

Donnerstag, 24 April 2008

Umfrage: Breite Ablehnung für Rauchverbote in Einraumkneipen

Hamburg – In einer Online-Umfrage auf www.toleranz-fuer-raucher.de, der Informationsplattform eines Zigarettenherstellers rund um das Thema Rauchen, lehnen 85 Prozent der Teilnehmer ein Rauchverbot in kleinen Kneipen ab, wenn diese nur über einen Gastraum verfügen und somit keinen Raucherraum einrichten können.

Die Mehrheit der Befragten gibt als Begründung an, dass das Rauchen für Raucher zum gesellschaftlichen Miteinander gehört. 77 Prozent der Befragten würden eine Gaststätte aufgrund des Rauchverbots nicht aufsuchen beziehungsweise verlassen. An der Online-Umfrage hatten 963 User teilgenommen, davon 753 Raucher; 148 Nichtraucher und 62 Gelegenheitsraucher.

www.toleranz-fuer-raucher.de
Quelle: www.ahgz.de

Donnerstag, 20 März 2008

Karlsruhe: Weitere Verfassungsklage gegen Rauchverbot

nichtraucher.gif

Berlin – Gregor Scholl, Besitzer der Bar Rum Trader in Berlin-Wilmersdorf, fühlt sich durch das Gesetz benachteiligt und will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für seine unternehmerische Freiheit kämpfen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) unterstützt die Verfassungsgeschwerde. „Mit Blick auf die existenzielle Betroffenheit der kleinen Kneipen ist es unsere Aufgabe, für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen“, betont Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Renommierte Verfassungsrechtler seien zu dem Schluss gekommen, dass das generelle gesetzliche Rauchverbot für die Gastronomie zumindest in Teilen nicht verfassungskonform ist.

Hartges macht jedoch deutlich: „Unsere Klage ist kein Nein zum Nichtraucherschutz.“ Vielmehr spricht sich der Verband für eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Ein-Raum-Betriebe aus: „Lokale, die keinen separaten Raum für ihre rauchenden Gäste einrichten können, sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie sich als Raucher- oder Nichtraucherlokal am Markt positionieren wollen.“

Quelle: www.ahgz.de

Mittwoch, 19 März 2008

Oktoberfest: Bayern lockert Nichtraucherschutzgesetz

„Aufatmen“ bei den Oktoberfestwirten: Die Bayrische Staatsregierung hat das Rauchverbot für Bierzelte vorerst gelockert, auf der Wies’n 2008 darf auch in den Zelten geraucht werden. Es gebe keine praktikable Lösung, das Rauchverbot dort umzusetzen, begründete der CSU-Vorstand seine Entscheidung.

In Bayern war bisher das strengste Nichtraucherschutzgesetz aller deutschen Bundesländer geplant – ohne Ausnahmeregelungen, wie in anderen Ländern. Der bayrische Dehoga fordert angesichts des Beschlusses Gleichbehandlung für alle gastronomischen Betriebe. Wenn das Rauchverbot für Bier-, Wein- und Festzelte bzw. entsprechende Festhallen außer Kraft gesetzt werden soll, dann müsse es aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit auch für alle anderen gastronomischen Betriebe ausgesetzt werden.

Der Dehoga-Bundesverband unterstützt derweil weiterhin die Verfassungsbeschwerde eines Berliner Wirtes gegen das Rauchverbot beim Bundesverfassungsgericht. „Mit Blick auf die existenzielle Betroffenheit der kleinen Kneipen ist es unsere Aufgabe, für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen“, erklärte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Für Einraum-Betriebe stellt das Rauchverbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar und verletzt damit die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte der Berufsfreiheit und Eigentumsrechts.“

www.dehoga.de
Quelle: www.cafe-future.net

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