HOGA News (by HOGA-Lieferanten-Suche.de)

Mittwoch, 3 September 2008

Bayern: Raucherclub-Wirte verlieren Sperrzeitverkürzung

Regensburg – In der Banane an der Steinernen Brücke wird am Wochenende nun eine Stunde kürzer gefeiert. Denn Wirt Thomas Bockes hat vom städtischen Ordnungsamt die Sperrzeitverkürzung für das 2. Halbjahr 2008 nicht genehmigt bekommen. Die Begründung: Der Raucherclub sei auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt und somit kein Ort öffentlichen Bedürfnisses.

Regensburg ist die erste Kommune in Bayern, die Widerstand gegen die Raucherclubs leistet. Ingesamt bekamen sechs Regensburger Raucherclubs den negativen Bescheid. Drei von ihnen, so auch Thomas Bockes, klagen nun vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Mit Urteilen kann Ende September gerechnet werden.

Generell nimmt die Ablehnung gegen die Raucherclubs zu. Vertreter bayerischer Kommunen hatten sich beim vergangen bayerischen Städtetag beklagt, sie hätten keine Handhabe gegen das florierende Modell, mit dem die Wirte das absolute Rauchverbot in Bayern umgeht. Ministerpräsident Günther Beckstein hingegen zeigt sich mit dem Kontrollverfahren zufrieden. Er sagte gegenüber der AHGZ: „Die Kontrollen sind eindeutig Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden. In München wird weniger scharf kontrolliert als beispielsweise in Nürnberg oder Regensburg.“

Nun prescht Hans Schaidinger (CSU), Oberbürgermeister von Regensburg, vor. Er hatte das in seiner Funktion als Vorsitzender des Bayerischen Städtetages bereits angekündigt. Die Aufhebung der Sperrzeitenverlängerung sei eine mögliche Maßnahme, um die Durchsetzung des Gesundheitsschutzgesetzes zu vollziehen, sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Momentan gibt es keine einheitliche Linie, wie streng die Kommunen die Vorschriften aus Karlsruhe für Raucherclubs kontrollieren. Die Richter hatte im vergangen Monat das absolute Rauchverbot bestätigt, jedoch keine Einwände gegen die sogenannten Raucherclubs gehabt. Sie müssen sich jedoch an „gewisse Vorschriften“, die von den Kreisverwaltungsbehörden der Kommunen kontrolliert werden. Gäste müssen sich in Mitgliedslisten eintragen, Laufkundschaft darf nicht bedient werden.

In München finden derzeit so gut wie keine Kontrollen statt. Die Städte Nürnberg und eben Regensburg kontrollieren strenger. In Regensburg musste gerade der Vorsitzende eines Schützenvereins Strafe zahlen, weil am Schießstand geraucht wurde.

Quelle: www.ahgz.de

Mittwoch, 30 Juli 2008

Bundesverfassungsrichter fällen Urteil über Rauchverbot

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Rauchverbot gekippt. Es erklärte die Nichtraucherschutz-Gesetze von Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig. Das Urteil dürfte eine Signalwirkung für die restlichen Bundesländer haben.

Bis zum Erlass bleiben die Rauchverbote allerdings in Kraft. Es darf aber in Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und lediglich einem Raum ab sofort wieder geraucht werden. Außerdem dürfen Diskotheken Raucherräume ausweisen. Zwei Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn hatten wegen Umssatzeinbußen geklagt.

Bisher galten in allen 16 Ländern Nichtraucherschutzgesetze, die die Zigarette zum Bier in der Gastronomie allenfalls in einem abgetrennten Nebenraum gestatten. Und auch bei Gerichten mehrerer Länder sind Klagen gegen die Rauchverbote anhängig, deren Erfolgsaussichten das Karlsruher Urteil mitbestimmen dürfte.

Die Nichtraucherschutzgesetze der Länder – von denen die ersten vor knapp einem Jahr in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern in Kraft traten, das letzte Anfang des Monats in Thüringen – machen öffentliche und öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen grundsätzlich zur rauchfreien Zone. Dazu gehören Behörden, Schulen und Hochschulen, Sport- und Kulturstätten, Gaststätten, Flughäfen und Krankenhäuser. Allerdings gibt es sowohl bei der Gewährung von Ausnahmen als auch bei der Höhe der Bußgelder für uneinsichtige Raucher unterschiedliche Nuancen.

Fast überall sind Ausnahmen vom Rauchverbot in abgetrennten und entsprechend gekennzeichneten Nebenräumen etwa in Kneipen oder Restaurants möglich. Anders als Hamburg schließen Berlin und Sachsen dabei von Minderjährigen besuchte Diskotheken ausdrücklich von der Ausnahmeregelung aus. Nordrhein-Westfalen wiederum lässt neben Raucherräumen in der Gastronomie auch geschlossene Gesellschaften, vorübergehend aufgestellte Festzelte und „im Brauchtum verankerte regional typische Feste“ als Ausnahmen gelten.

Einzig Bayern verbietet das Rauchen in öffentlich zugänglichen Gaststätten ausnahmslos. Gleiches gilt ab dem kommenden Jahr auch für Festzelte, etwa auf dem Oktoberfest in München. Nur auf geschlossenen Veranstaltungen ist der Zigarettenkonsum in bayerischen Gaststätten ausnahmsweise erlaubt. Im Gegensatz zum Freistaat dürfen Zeltwirte außer in NRW auch in Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg das Rauchen weiter zulassen.

Wer sich an das Rauchverbot nicht hält beziehungsweise als Betreiber einer Gaststätte oder öffentlichen Einrichtung dies nicht durchsetzt, muss je nach Bundesland mit unterschiedlich hohen Bußgeldern rechnen. Während in Hamburg maximal 500 Euro fällig werden, sind es in Sachsen bis zu zehn Mal so viel. Wie „Nachzügler“ Thüringen ahnden weitere Länder die Verstöße erst seit Monatsbeginn, darunter Bremen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

In mehreren Bundesländern haben Gerichte das Rauchverbot in der Gastronomie allerdings per Eilentscheidung schon wieder eingeschränkt. So ist in Sachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz das Rauchen in inhabergeführten Ein-Raum-Kneipen bis auf Weiteres erlaubt, weil sie sonst gegenüber Kneipen mit Raucherraum möglicherweise benachteiligt sein könnten. Vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren solle aber bewusst das höchstrichterliche Urteil aus Karlsruhe abgewartet und anschließend über das weitere Vorgehen beraten werden, heißt es etwa beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgericht in Koblenz.

Darüber hinaus nutzen Wirte in einigen Ländern rechtliche Schlupflöcher. So haben sich in Bayern ein paar tausend vor allem kleine Kneipen zu Raucherclubs erklärt, und manche größere Gaststätte reserviert laut Nichtraucherinitiative München ständig einen Raum für angebliche „geschlossene Gesellschaften“ mit Raucherlaubnis. Dagegen richtet sich eine vor dem Landesverfassungsgericht anhängige Klage. Sie ist nach Angaben der Mitinitiatoren vom Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit bisher die einzige, die nicht das Rauchverbot, sondern dessen Aushebeln juristisch angreift.

Quelle: www.gmx.de / DDP / AFP

Montag, 28 Juli 2008

ARD überträgt Urteil zum Rauchverbot live im Ersten

Die ARD überträgt am Mittwoch, 30. Juli, von 9.55 bis 10.25 Uhr, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in der Gastronomie.

Nach der Urteilsverkündung durch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier wird ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im Gespräch mit dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Hans-Hugo Klein das Urteil erläutern und analysieren.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über das in den vergangenen Wochen viel diskutierte absolute Rauchverbot in Einraum-Kneipen und Discotheken. Geurteilt wird über drei „exemplarische“ Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipen-Inhabern und einem Discotheken-Betreiber.

Der Besitzer der Großraumdisco „Musikpark“ in Heilbronn klagt dagegen, dass der Gesetzgeber die Einrichtung von Raucherräumen bei Discotheken – anders als bei Gaststätten – generell ausschließt.

Die Inhaber der Tübinger Kneipe „Pfauen“ und der Berliner Musikbar „Doors“ haben Beschwerde eingelegt, weil die Gesetze keine Ausnahmeregelung bei Einraum-Gaststätten vorsehen. Da für diese Kneipen die Einrichtung von Raucherräumen nicht möglich sei, hätte das absolute Rauchverbot existenzbedrohende Folgen in Form von erheblichen Umsatzeinbußen, da die Mehrzahl der Gäste Raucher seien.

Quelle: ARD / www.gastronomie.de

Donnerstag, 12 Juni 2008

Rauchverbote und Umsätze im Gaststättengewerbe

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Umsatzentwicklung in Ländern mit und ohne Rauchverbot in Gaststätten miteinander verglichen, um mögliche Auswirkungen der Nichtraucherschutzgesetze auf den Umsatz des Gaststättengewerbes festzustellen. In der getränkegeprägten Gastronomie gingen danach die Umsätze im 3.Quartal 2007 im Vergleich zum Vorjahresquartal in den Bundesländern mit Rauchverbot (Baden-Württemberg und Niedersachsen) real um 9,8 % zurück, in den übrigen Bundesländern dagegen um 6,8 %. Im 4. Quartal 2007 wurde auch in Hessen ein Nichtraucherschutzgesetz eingeführt. In diesem Quartal gingen in den Bundesländern mit Rauchverbot die realen Umsätze gegenüber dem Vorjahresquartal mit 14,1 % erneut stärker zurück als in den übrigen Bundesländern (–8,8%). Zur getränkegeprägten Gastronomie zählen unter anderem Schankwirtschaften, Diskotheken und Tanzlokale, Bars und Vergnügungslokale.

In der speisengeprägten Gastronomie, das heißt in Restaurants, Cafés, Eissalons und Imbissstuben, war der Unterschied bei der Umsatzentwicklung zwischen Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetzen nicht so ausgeprägt. Im dritten Quartal 2007 hatte die speisengeprägte Gastronomie in Bundesländern mit Rauchverbot Umsatzrückgänge von 5,6 % zu verzeichnen und in den übrigen Bundesländern in Höhe von 5,7 %. Im 4. Quartal 2007 gingen dagegen die Umsätze in Bundesländern mit Rauchverbot um 6,3 % zurück und in den übrigen Bundesländern um 5,4 %.

Die Ergebnisse des 1. Quartals 2008 weisen wegen der aktualisierten Stichprobe noch große Schätzanteile auf und ermöglichen daher keine belastbaren Aussagen über die Entwicklung der Umsätze im Gaststättengewerbe getrennt nach Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetze.

Im gesamten Bundesgebiet setzten im 1. Quartal 2008 – in dem zum Quartalsende Nichtraucherschutzgesetze in 14 Bundesländern galten – die Unternehmen der getränkegeprägten Gastronomie real 4,6 % weniger um als im Vorjahresquartal. Hierbei ist zu beachten, dass das 1. Quartal 2007 aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung ein eher schlechtes Quartal für die getränkegeprägte Gastronomie war. In der speisen-geprägten Gastronomie gingen die Umsätze im 1. Quartal 2008 um 0,8 % im Vergleich zum Vorjahresquartal zurück.

Vergleicht man die Entwicklung der speisengeprägten mit der getränkegeprägten Gastronomie seit 2002, dann kann man feststellen, dass die getränkegeprägte Gastronomie sich insgesamt schlechter entwickelt hat.

www.destatis.de
Quelle: www.cafe-future.net

Donnerstag, 24 April 2008

Umfrage: Breite Ablehnung für Rauchverbote in Einraumkneipen

Hamburg – In einer Online-Umfrage auf www.toleranz-fuer-raucher.de, der Informationsplattform eines Zigarettenherstellers rund um das Thema Rauchen, lehnen 85 Prozent der Teilnehmer ein Rauchverbot in kleinen Kneipen ab, wenn diese nur über einen Gastraum verfügen und somit keinen Raucherraum einrichten können.

Die Mehrheit der Befragten gibt als Begründung an, dass das Rauchen für Raucher zum gesellschaftlichen Miteinander gehört. 77 Prozent der Befragten würden eine Gaststätte aufgrund des Rauchverbots nicht aufsuchen beziehungsweise verlassen. An der Online-Umfrage hatten 963 User teilgenommen, davon 753 Raucher; 148 Nichtraucher und 62 Gelegenheitsraucher.

www.toleranz-fuer-raucher.de
Quelle: www.ahgz.de

Mittwoch, 23 April 2008

Raucherclubs auf der Abschussliste

München – Der Kampf um die Einzelheiten des Nichtraucherschutzgesetzes in Bayern geht weiter. Die Forderung des Münchner Kreisverwaltungsreferneten Wilfried Blum-Beyerle nach einem Verbot der Raucherclubs stößt auf Gegenwehr. Zudem klagt eine Nichtraucherinitiative vor dem Bayerischen Verfassungsreicht, um alle Ausnahmen des Rauchverbotes zu unterbinden. „Das Gesetzt soll außer Kraft gesetzt werden, bis die Richter entscheiden“, schlägt Siegfried Gallus, Präsident des Bayerischen Hotel und Gaststättenverbandes (BHG) vor.

Anfang 2008 war in Bayern das bundesweit schärfste Rauchverbot eingeführt worden. Die Regeleung verbietet Wirten, separate Räume für Raucher zu stellen. Deshalb haben sich mittelerweile Hunderte von Gaststätten zu Raucherclubs erklären lassen. Zudem ist das Rauchverbot für Festzelte vorerst von der Bayerischen Regierung wieder aufgehoben worden.

Gegen das Verbot der Clubs wehrt sich auch der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEWBK). Wie der BHG fordert man dort die „spanische Lösung“.

www.bhg-online.de
Quelle: www.ahgz.de

Donnerstag, 20 März 2008

Karlsruhe: Weitere Verfassungsklage gegen Rauchverbot

nichtraucher.gif

Berlin – Gregor Scholl, Besitzer der Bar Rum Trader in Berlin-Wilmersdorf, fühlt sich durch das Gesetz benachteiligt und will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für seine unternehmerische Freiheit kämpfen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) unterstützt die Verfassungsgeschwerde. „Mit Blick auf die existenzielle Betroffenheit der kleinen Kneipen ist es unsere Aufgabe, für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen“, betont Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Renommierte Verfassungsrechtler seien zu dem Schluss gekommen, dass das generelle gesetzliche Rauchverbot für die Gastronomie zumindest in Teilen nicht verfassungskonform ist.

Hartges macht jedoch deutlich: „Unsere Klage ist kein Nein zum Nichtraucherschutz.“ Vielmehr spricht sich der Verband für eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Ein-Raum-Betriebe aus: „Lokale, die keinen separaten Raum für ihre rauchenden Gäste einrichten können, sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie sich als Raucher- oder Nichtraucherlokal am Markt positionieren wollen.“

Quelle: www.ahgz.de

Mittwoch, 19 März 2008

Oktoberfest: Bayern lockert Nichtraucherschutzgesetz

„Aufatmen“ bei den Oktoberfestwirten: Die Bayrische Staatsregierung hat das Rauchverbot für Bierzelte vorerst gelockert, auf der Wies’n 2008 darf auch in den Zelten geraucht werden. Es gebe keine praktikable Lösung, das Rauchverbot dort umzusetzen, begründete der CSU-Vorstand seine Entscheidung.

In Bayern war bisher das strengste Nichtraucherschutzgesetz aller deutschen Bundesländer geplant – ohne Ausnahmeregelungen, wie in anderen Ländern. Der bayrische Dehoga fordert angesichts des Beschlusses Gleichbehandlung für alle gastronomischen Betriebe. Wenn das Rauchverbot für Bier-, Wein- und Festzelte bzw. entsprechende Festhallen außer Kraft gesetzt werden soll, dann müsse es aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit auch für alle anderen gastronomischen Betriebe ausgesetzt werden.

Der Dehoga-Bundesverband unterstützt derweil weiterhin die Verfassungsbeschwerde eines Berliner Wirtes gegen das Rauchverbot beim Bundesverfassungsgericht. „Mit Blick auf die existenzielle Betroffenheit der kleinen Kneipen ist es unsere Aufgabe, für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen“, erklärte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Für Einraum-Betriebe stellt das Rauchverbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar und verletzt damit die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte der Berufsfreiheit und Eigentumsrechts.“

www.dehoga.de
Quelle: www.cafe-future.net

Dienstag, 4 März 2008

DEHOGA: Tipps & Infos zum Rauchverbot

Antworten auf offene Fragen rund um die Nichtraucherschutzgesetze in den Bundesländern bietet eine aktuelle Infobroschüre des Dehoga. Abrufbar auf der Homepage des Bundesverbandes gibt der Text Aufschluss über Bußgelder und Kennzeichnungspflichten. Auch in anderen Punkten schafft die Infoschrift Gewissheit: Fragen wie ‘Ist das Rauchen von Wasserpfeifen erfasst?’, ‘Was versteht man unter ‘umschlossenen’ Räumen?’ oder ‘Welche Anforderungen werden an Raucherräume gestellt?’ werden erörtert. Infos bezüglich der Regelungen für Diskotheken, Bier-, Wein- und Festzelte, Vereine und Gastronomie in Einkaufszentrum sind ebenfalls verfügbar. Geschlossene Gesellschaften, Raucherclubs, Ausnahmeregelungen?

Alle Infos hierzu auf einen Klick unter: www.dehoga.de

Bloggen Sie auf WordPress.com.