Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen ist der Mindestlohn für das Gastgewerbe neu festgesetzt worden: 6,30 Euro müssen Gaststättenbesitzer künftig ihren Beschäftigten in der Stunde zahlen, 97 Cent mehr als bisher.
Insgesamt arbeiten in den rund 44.000 nordrhein-westfälischen Gaststättenbetrieben etwa 131 000 Beschäftigte, die Anspruch auf den Mindest-Stundenlohn haben. Landes-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat am Montag den neuen Tarifvertrag der Branche für allgemeinverbindlich erklärt.
Der neue Vertrag sieht vor, dass Vollzeitbeschäftigte ohne jegliche Qualifikation Anspruch auf ein Monatseinkommen von 1065 Euro haben, also 6,30 Euro in der Stunde. Nach einem Jahr Arbeit müssen sie als angelernte Hilfskräfte ein monatliches Mindesteinkommen von 1257 Euro erhalten, das heißt 7,43 Euro in der Stunde.
Quelle: www.ahgz.de