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Mittwoch, 3 September 2008

Bayern: Raucherclub-Wirte verlieren Sperrzeitverkürzung

Regensburg – In der Banane an der Steinernen Brücke wird am Wochenende nun eine Stunde kürzer gefeiert. Denn Wirt Thomas Bockes hat vom städtischen Ordnungsamt die Sperrzeitverkürzung für das 2. Halbjahr 2008 nicht genehmigt bekommen. Die Begründung: Der Raucherclub sei auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt und somit kein Ort öffentlichen Bedürfnisses.

Regensburg ist die erste Kommune in Bayern, die Widerstand gegen die Raucherclubs leistet. Ingesamt bekamen sechs Regensburger Raucherclubs den negativen Bescheid. Drei von ihnen, so auch Thomas Bockes, klagen nun vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Mit Urteilen kann Ende September gerechnet werden.

Generell nimmt die Ablehnung gegen die Raucherclubs zu. Vertreter bayerischer Kommunen hatten sich beim vergangen bayerischen Städtetag beklagt, sie hätten keine Handhabe gegen das florierende Modell, mit dem die Wirte das absolute Rauchverbot in Bayern umgeht. Ministerpräsident Günther Beckstein hingegen zeigt sich mit dem Kontrollverfahren zufrieden. Er sagte gegenüber der AHGZ: „Die Kontrollen sind eindeutig Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden. In München wird weniger scharf kontrolliert als beispielsweise in Nürnberg oder Regensburg.“

Nun prescht Hans Schaidinger (CSU), Oberbürgermeister von Regensburg, vor. Er hatte das in seiner Funktion als Vorsitzender des Bayerischen Städtetages bereits angekündigt. Die Aufhebung der Sperrzeitenverlängerung sei eine mögliche Maßnahme, um die Durchsetzung des Gesundheitsschutzgesetzes zu vollziehen, sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Momentan gibt es keine einheitliche Linie, wie streng die Kommunen die Vorschriften aus Karlsruhe für Raucherclubs kontrollieren. Die Richter hatte im vergangen Monat das absolute Rauchverbot bestätigt, jedoch keine Einwände gegen die sogenannten Raucherclubs gehabt. Sie müssen sich jedoch an „gewisse Vorschriften“, die von den Kreisverwaltungsbehörden der Kommunen kontrolliert werden. Gäste müssen sich in Mitgliedslisten eintragen, Laufkundschaft darf nicht bedient werden.

In München finden derzeit so gut wie keine Kontrollen statt. Die Städte Nürnberg und eben Regensburg kontrollieren strenger. In Regensburg musste gerade der Vorsitzende eines Schützenvereins Strafe zahlen, weil am Schießstand geraucht wurde.

Quelle: www.ahgz.de

Mittwoch, 23 April 2008

Raucherclubs auf der Abschussliste

München – Der Kampf um die Einzelheiten des Nichtraucherschutzgesetzes in Bayern geht weiter. Die Forderung des Münchner Kreisverwaltungsreferneten Wilfried Blum-Beyerle nach einem Verbot der Raucherclubs stößt auf Gegenwehr. Zudem klagt eine Nichtraucherinitiative vor dem Bayerischen Verfassungsreicht, um alle Ausnahmen des Rauchverbotes zu unterbinden. „Das Gesetzt soll außer Kraft gesetzt werden, bis die Richter entscheiden“, schlägt Siegfried Gallus, Präsident des Bayerischen Hotel und Gaststättenverbandes (BHG) vor.

Anfang 2008 war in Bayern das bundesweit schärfste Rauchverbot eingeführt worden. Die Regeleung verbietet Wirten, separate Räume für Raucher zu stellen. Deshalb haben sich mittelerweile Hunderte von Gaststätten zu Raucherclubs erklären lassen. Zudem ist das Rauchverbot für Festzelte vorerst von der Bayerischen Regierung wieder aufgehoben worden.

Gegen das Verbot der Clubs wehrt sich auch der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEWBK). Wie der BHG fordert man dort die „spanische Lösung“.

www.bhg-online.de
Quelle: www.ahgz.de

Dienstag, 4 März 2008

DEHOGA: Tipps & Infos zum Rauchverbot

Antworten auf offene Fragen rund um die Nichtraucherschutzgesetze in den Bundesländern bietet eine aktuelle Infobroschüre des Dehoga. Abrufbar auf der Homepage des Bundesverbandes gibt der Text Aufschluss über Bußgelder und Kennzeichnungspflichten. Auch in anderen Punkten schafft die Infoschrift Gewissheit: Fragen wie ‘Ist das Rauchen von Wasserpfeifen erfasst?’, ‘Was versteht man unter ‘umschlossenen’ Räumen?’ oder ‘Welche Anforderungen werden an Raucherräume gestellt?’ werden erörtert. Infos bezüglich der Regelungen für Diskotheken, Bier-, Wein- und Festzelte, Vereine und Gastronomie in Einkaufszentrum sind ebenfalls verfügbar. Geschlossene Gesellschaften, Raucherclubs, Ausnahmeregelungen?

Alle Infos hierzu auf einen Klick unter: www.dehoga.de

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