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Mittwoch, 3 September 2008

Bayern: Raucherclub-Wirte verlieren Sperrzeitverkürzung

Regensburg – In der Banane an der Steinernen Brücke wird am Wochenende nun eine Stunde kürzer gefeiert. Denn Wirt Thomas Bockes hat vom städtischen Ordnungsamt die Sperrzeitverkürzung für das 2. Halbjahr 2008 nicht genehmigt bekommen. Die Begründung: Der Raucherclub sei auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt und somit kein Ort öffentlichen Bedürfnisses.

Regensburg ist die erste Kommune in Bayern, die Widerstand gegen die Raucherclubs leistet. Ingesamt bekamen sechs Regensburger Raucherclubs den negativen Bescheid. Drei von ihnen, so auch Thomas Bockes, klagen nun vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Mit Urteilen kann Ende September gerechnet werden.

Generell nimmt die Ablehnung gegen die Raucherclubs zu. Vertreter bayerischer Kommunen hatten sich beim vergangen bayerischen Städtetag beklagt, sie hätten keine Handhabe gegen das florierende Modell, mit dem die Wirte das absolute Rauchverbot in Bayern umgeht. Ministerpräsident Günther Beckstein hingegen zeigt sich mit dem Kontrollverfahren zufrieden. Er sagte gegenüber der AHGZ: „Die Kontrollen sind eindeutig Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden. In München wird weniger scharf kontrolliert als beispielsweise in Nürnberg oder Regensburg.“

Nun prescht Hans Schaidinger (CSU), Oberbürgermeister von Regensburg, vor. Er hatte das in seiner Funktion als Vorsitzender des Bayerischen Städtetages bereits angekündigt. Die Aufhebung der Sperrzeitenverlängerung sei eine mögliche Maßnahme, um die Durchsetzung des Gesundheitsschutzgesetzes zu vollziehen, sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Momentan gibt es keine einheitliche Linie, wie streng die Kommunen die Vorschriften aus Karlsruhe für Raucherclubs kontrollieren. Die Richter hatte im vergangen Monat das absolute Rauchverbot bestätigt, jedoch keine Einwände gegen die sogenannten Raucherclubs gehabt. Sie müssen sich jedoch an „gewisse Vorschriften“, die von den Kreisverwaltungsbehörden der Kommunen kontrolliert werden. Gäste müssen sich in Mitgliedslisten eintragen, Laufkundschaft darf nicht bedient werden.

In München finden derzeit so gut wie keine Kontrollen statt. Die Städte Nürnberg und eben Regensburg kontrollieren strenger. In Regensburg musste gerade der Vorsitzende eines Schützenvereins Strafe zahlen, weil am Schießstand geraucht wurde.

Quelle: www.ahgz.de

Mittwoch, 30 Juli 2008

Bundesverfassungsrichter fällen Urteil über Rauchverbot

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Rauchverbot gekippt. Es erklärte die Nichtraucherschutz-Gesetze von Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig. Das Urteil dürfte eine Signalwirkung für die restlichen Bundesländer haben.

Bis zum Erlass bleiben die Rauchverbote allerdings in Kraft. Es darf aber in Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und lediglich einem Raum ab sofort wieder geraucht werden. Außerdem dürfen Diskotheken Raucherräume ausweisen. Zwei Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn hatten wegen Umssatzeinbußen geklagt.

Bisher galten in allen 16 Ländern Nichtraucherschutzgesetze, die die Zigarette zum Bier in der Gastronomie allenfalls in einem abgetrennten Nebenraum gestatten. Und auch bei Gerichten mehrerer Länder sind Klagen gegen die Rauchverbote anhängig, deren Erfolgsaussichten das Karlsruher Urteil mitbestimmen dürfte.

Die Nichtraucherschutzgesetze der Länder – von denen die ersten vor knapp einem Jahr in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern in Kraft traten, das letzte Anfang des Monats in Thüringen – machen öffentliche und öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen grundsätzlich zur rauchfreien Zone. Dazu gehören Behörden, Schulen und Hochschulen, Sport- und Kulturstätten, Gaststätten, Flughäfen und Krankenhäuser. Allerdings gibt es sowohl bei der Gewährung von Ausnahmen als auch bei der Höhe der Bußgelder für uneinsichtige Raucher unterschiedliche Nuancen.

Fast überall sind Ausnahmen vom Rauchverbot in abgetrennten und entsprechend gekennzeichneten Nebenräumen etwa in Kneipen oder Restaurants möglich. Anders als Hamburg schließen Berlin und Sachsen dabei von Minderjährigen besuchte Diskotheken ausdrücklich von der Ausnahmeregelung aus. Nordrhein-Westfalen wiederum lässt neben Raucherräumen in der Gastronomie auch geschlossene Gesellschaften, vorübergehend aufgestellte Festzelte und „im Brauchtum verankerte regional typische Feste“ als Ausnahmen gelten.

Einzig Bayern verbietet das Rauchen in öffentlich zugänglichen Gaststätten ausnahmslos. Gleiches gilt ab dem kommenden Jahr auch für Festzelte, etwa auf dem Oktoberfest in München. Nur auf geschlossenen Veranstaltungen ist der Zigarettenkonsum in bayerischen Gaststätten ausnahmsweise erlaubt. Im Gegensatz zum Freistaat dürfen Zeltwirte außer in NRW auch in Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg das Rauchen weiter zulassen.

Wer sich an das Rauchverbot nicht hält beziehungsweise als Betreiber einer Gaststätte oder öffentlichen Einrichtung dies nicht durchsetzt, muss je nach Bundesland mit unterschiedlich hohen Bußgeldern rechnen. Während in Hamburg maximal 500 Euro fällig werden, sind es in Sachsen bis zu zehn Mal so viel. Wie „Nachzügler“ Thüringen ahnden weitere Länder die Verstöße erst seit Monatsbeginn, darunter Bremen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

In mehreren Bundesländern haben Gerichte das Rauchverbot in der Gastronomie allerdings per Eilentscheidung schon wieder eingeschränkt. So ist in Sachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz das Rauchen in inhabergeführten Ein-Raum-Kneipen bis auf Weiteres erlaubt, weil sie sonst gegenüber Kneipen mit Raucherraum möglicherweise benachteiligt sein könnten. Vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren solle aber bewusst das höchstrichterliche Urteil aus Karlsruhe abgewartet und anschließend über das weitere Vorgehen beraten werden, heißt es etwa beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgericht in Koblenz.

Darüber hinaus nutzen Wirte in einigen Ländern rechtliche Schlupflöcher. So haben sich in Bayern ein paar tausend vor allem kleine Kneipen zu Raucherclubs erklärt, und manche größere Gaststätte reserviert laut Nichtraucherinitiative München ständig einen Raum für angebliche „geschlossene Gesellschaften“ mit Raucherlaubnis. Dagegen richtet sich eine vor dem Landesverfassungsgericht anhängige Klage. Sie ist nach Angaben der Mitinitiatoren vom Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit bisher die einzige, die nicht das Rauchverbot, sondern dessen Aushebeln juristisch angreift.

Quelle: www.gmx.de / DDP / AFP

Montag, 28 Juli 2008

ARD überträgt Urteil zum Rauchverbot live im Ersten

Die ARD überträgt am Mittwoch, 30. Juli, von 9.55 bis 10.25 Uhr, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in der Gastronomie.

Nach der Urteilsverkündung durch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier wird ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im Gespräch mit dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Hans-Hugo Klein das Urteil erläutern und analysieren.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über das in den vergangenen Wochen viel diskutierte absolute Rauchverbot in Einraum-Kneipen und Discotheken. Geurteilt wird über drei „exemplarische“ Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipen-Inhabern und einem Discotheken-Betreiber.

Der Besitzer der Großraumdisco „Musikpark“ in Heilbronn klagt dagegen, dass der Gesetzgeber die Einrichtung von Raucherräumen bei Discotheken – anders als bei Gaststätten – generell ausschließt.

Die Inhaber der Tübinger Kneipe „Pfauen“ und der Berliner Musikbar „Doors“ haben Beschwerde eingelegt, weil die Gesetze keine Ausnahmeregelung bei Einraum-Gaststätten vorsehen. Da für diese Kneipen die Einrichtung von Raucherräumen nicht möglich sei, hätte das absolute Rauchverbot existenzbedrohende Folgen in Form von erheblichen Umsatzeinbußen, da die Mehrzahl der Gäste Raucher seien.

Quelle: ARD / www.gastronomie.de

Freitag, 18 Juli 2008

Rauchverbot – Keine Ausnahme für niedersächsische Einraumkneipen

Hannover – Auch in Niedersachsen werden für kleine Eckkneipen keine Ausnahmen gemacht: Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines Paares abgewiesen, das eine Ausnahme vom Rauchverbot für ihre Einraumkneipe gefordert hatte.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Umsatzeinbußen nicht ausschließlich auf das Rauchverbot zurückgeführt werden könnten. Zudem hätte das Gastwirtepaar nicht glaubhaft machen können, dass in der nur 70 Quadratmeter großen Kneipe nicht doch noch Platz für einen abgetrennten Raucherraum sei.

Der niedersächsische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kommentierte das Urteil kritisch: „Das letzte Wort in Sachen Rauchverbot ist noch nicht gesprochen. Wir werden weiter für ein faires Nichtraucherschutzgesetz kämpfen“, sagte Hermann Kröger, Präsident des DEHOGA Niedersachsen.

Das Bundesverfassungsgericht wird am 30. Juli über das Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland entscheiden.

Quelle: www.ahgz.de

Donnerstag, 12 Juni 2008

Rauchverbote und Umsätze im Gaststättengewerbe

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Umsatzentwicklung in Ländern mit und ohne Rauchverbot in Gaststätten miteinander verglichen, um mögliche Auswirkungen der Nichtraucherschutzgesetze auf den Umsatz des Gaststättengewerbes festzustellen. In der getränkegeprägten Gastronomie gingen danach die Umsätze im 3.Quartal 2007 im Vergleich zum Vorjahresquartal in den Bundesländern mit Rauchverbot (Baden-Württemberg und Niedersachsen) real um 9,8 % zurück, in den übrigen Bundesländern dagegen um 6,8 %. Im 4. Quartal 2007 wurde auch in Hessen ein Nichtraucherschutzgesetz eingeführt. In diesem Quartal gingen in den Bundesländern mit Rauchverbot die realen Umsätze gegenüber dem Vorjahresquartal mit 14,1 % erneut stärker zurück als in den übrigen Bundesländern (–8,8%). Zur getränkegeprägten Gastronomie zählen unter anderem Schankwirtschaften, Diskotheken und Tanzlokale, Bars und Vergnügungslokale.

In der speisengeprägten Gastronomie, das heißt in Restaurants, Cafés, Eissalons und Imbissstuben, war der Unterschied bei der Umsatzentwicklung zwischen Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetzen nicht so ausgeprägt. Im dritten Quartal 2007 hatte die speisengeprägte Gastronomie in Bundesländern mit Rauchverbot Umsatzrückgänge von 5,6 % zu verzeichnen und in den übrigen Bundesländern in Höhe von 5,7 %. Im 4. Quartal 2007 gingen dagegen die Umsätze in Bundesländern mit Rauchverbot um 6,3 % zurück und in den übrigen Bundesländern um 5,4 %.

Die Ergebnisse des 1. Quartals 2008 weisen wegen der aktualisierten Stichprobe noch große Schätzanteile auf und ermöglichen daher keine belastbaren Aussagen über die Entwicklung der Umsätze im Gaststättengewerbe getrennt nach Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetze.

Im gesamten Bundesgebiet setzten im 1. Quartal 2008 – in dem zum Quartalsende Nichtraucherschutzgesetze in 14 Bundesländern galten – die Unternehmen der getränkegeprägten Gastronomie real 4,6 % weniger um als im Vorjahresquartal. Hierbei ist zu beachten, dass das 1. Quartal 2007 aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung ein eher schlechtes Quartal für die getränkegeprägte Gastronomie war. In der speisen-geprägten Gastronomie gingen die Umsätze im 1. Quartal 2008 um 0,8 % im Vergleich zum Vorjahresquartal zurück.

Vergleicht man die Entwicklung der speisengeprägten mit der getränkegeprägten Gastronomie seit 2002, dann kann man feststellen, dass die getränkegeprägte Gastronomie sich insgesamt schlechter entwickelt hat.

www.destatis.de
Quelle: www.cafe-future.net

Freitag, 23 Mai 2008

Nordrhein-Westfalen lockert Rauchverbot

Gespeichert unter: Bar, Gastronomie, Recht, Regionales, Soziales — Thomas Hendele @ 9:13
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Münster – Das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalens Einraumkneipen soll zum 1. Juli gelockert werden. Das meldet die Münstersche Zeitung. Voraussetzung ist nach dem Willen des Gesundheitsministeriums allerdings das Vorhandensein einer modernen Entlüftungsanlage. In einem Modellversuch soll dann geklärt werden, welchen genauen Kriterien der technische Nichtraucherschutz genügen müsse. TÜV und Dekra sind mit im Boot.

Montag, 5 Mai 2008

Kneipensterben: Kluge Leserstimme in ‘Die Zeit’

Gespeichert unter: Bar, Der Gast, Gastronomie, Soziales, Wirtschaft — Thomas Hendele @ 14:09
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Wir zitieren: „Die Kneipe in unserem schottischen Dorf bietet ein trauriges Bild. Zwei Zecher sitzen schweigsam vor ihrem Bier. Alle halbe Stunde gehen sie vor die Tür und rauchen im Regen eine Zigarette. Einer unterhält sich am Handy mit seinem Freund. Der Freund sitzt daheim vorm Fernseher, qualmt nach Herzenslust im warmen Zimmer und trinkt Bier, das er im Supermarkt für 73 Cent pro Dose eingekauft hat. In der Kneipe muss man für jedes Pint fünfmal so viel über den Tresen schieben – 3 € und 60 Cent. Das Pub, die einzige Institution Großbritanniens, in der alle Klassenschranken fallen, der Ort, an dem Autoren von Chaucer bis zu Tolkien ihre Geschichten ansiedelten und erdachten, ist vom Aussterben bedroht.

Die Hälfte aller englischen Dörfer hat kein Wirtshaus mehr, offenbar zum ersten Mal seit der normannischen Eroberung 1066. Jede Woche machen 27 Kneipen dicht, ihr Bierverkauf ist seit 1979 um die Hälfte zurückgegangen. Das heißt nicht, dass weniger getrunken wird. 1979 wurden 95 % des Biers im Pub verkauft, jetzt ist es nur noch die Hälfte.

Die Ursache sind die Supermärkte, das vor zwei Jahren in Kraft getretene Rauchverbot, Steuererhöhungen – und die Gier der Wirte, die ihre Preise in unerschwingliche Höhen trieben. Im Sommer, wenn die Touristen kommen, füllt sich unsere Dorfkneipe wieder. Der Wirt hat sie freilich schon längst in einen ‘Gastropub’ verwandelt, in dem die Besucher fein essen und feine Weine trinken. Die zwei Einheimischen stehen in einer Ecke und grummeln.“

www.zeit.de
Quelle: www.cafe-future.net

Mittwoch, 23 April 2008

Raucherclubs auf der Abschussliste

München – Der Kampf um die Einzelheiten des Nichtraucherschutzgesetzes in Bayern geht weiter. Die Forderung des Münchner Kreisverwaltungsreferneten Wilfried Blum-Beyerle nach einem Verbot der Raucherclubs stößt auf Gegenwehr. Zudem klagt eine Nichtraucherinitiative vor dem Bayerischen Verfassungsreicht, um alle Ausnahmen des Rauchverbotes zu unterbinden. „Das Gesetzt soll außer Kraft gesetzt werden, bis die Richter entscheiden“, schlägt Siegfried Gallus, Präsident des Bayerischen Hotel und Gaststättenverbandes (BHG) vor.

Anfang 2008 war in Bayern das bundesweit schärfste Rauchverbot eingeführt worden. Die Regeleung verbietet Wirten, separate Räume für Raucher zu stellen. Deshalb haben sich mittelerweile Hunderte von Gaststätten zu Raucherclubs erklären lassen. Zudem ist das Rauchverbot für Festzelte vorerst von der Bayerischen Regierung wieder aufgehoben worden.

Gegen das Verbot der Clubs wehrt sich auch der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEWBK). Wie der BHG fordert man dort die „spanische Lösung“.

www.bhg-online.de
Quelle: www.ahgz.de

Mittwoch, 16 April 2008

Wirt erhängt sich wegen Rauchverbots

Gespeichert unter: Gastronomie, Personen, Regionales, Soziales — Thomas Hendele @ 10:12
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Balingen – Wegen des Rauchverbots hat ein Kneipenbesitzer aus Baden-Württemberg Selbstmord begangen. Uli Stegmaier, Inhaber des Bären in Balingen, erhängte sich auf seinem Dachboden. „Uli hat es unheimlich gestört, dass man in seine Rechte als Unternehmer eingegriffen hat“, sagte Gastronom Wolfgang Stengel der AHGZ. Er versteht den Freitod seines Kollegen nicht, der sich mit 500 Euro an einer Sammelklage gegen das Rauchverbot beteiligte. In seinem Abschiedsbrief klagte der Verstorbene die Politik direkt an.

Quelle: www.ahgz.de

Dienstag, 25 März 2008

Gezielte Investitionen im Gastgewerbe – Knapp jeder 5. Hotelbetrieb will Gästezimmer modernisieren

Die Gäste sind anspruchsvoller geworden: Bei Renovierungen von Gästezimmern und Neuanschaffungen investieren die deutschen Hoteliers gezielter. Groß angelegte Modernisierungen in den Hotels werden zurück gestellt. Insgesamt fällt die Investitionsplanung im Gastgewerbe im Frühjahr 2008 verhalten aus. Insbesondere bei den Restaurants, Kneipen und Bars fallen die Budgets für neue Ausstattung geringer aus – Hauptgrund ist ein abermals negatives Wirtschaftsjahr 2007, das einen Umsatzverlust von drei Prozent (Quelle: Destatis, Wiesbaden) bescherte sowie eine anhaltende Umsatzdelle infolge des Gastro-Rauchverbotes. In der Hotellerie ist die Konjunkturlage etwas besser: Immerhin knapp 20 Prozent der Drei- bis Fünf-Sterne-Hotels haben Modernisierungen bei Gästezimmern für dieses Jahr fest eingeplant. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr waren dies rund 29 Prozent der Hotelbetriebe. Die positivsten Einschätzungen haben Betriebe des Gemeinschaftsverpflegung: Rund 60 Prozent der GV-Entscheider haben Neuanschaffungen bei Küchentechnik und Tischausstattungen vor (Quelle: Synovate).

„Trotz des starken Interesses an Neuheiten bei der wichtigsten Fachmesse Internorga treten die Entscheider in Hotellerie und Gastronomie in punkto Neuanschaffungen gezielter auf und investieren gezielt in die wichtigsten Gästebereiche, um den gestigenen Ansprüchen weiterhin gerecht werden zu können“, sagt Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert Deutschland. Nach einem eher verhaltenen Wirtschaftsjahr 2007 passen auch die Hoteliers ihre Investitionsplanungen den Ergebnissen an. Für das laufende Jahr haben nur noch rund 19 Prozent der Drei- bis Fünf-Sterne-Hotels Modernisierungen von Gäste- und Badezimmern fest eingeplant. Vor einem Jahr hatten noch rund 29 Prozent Renovierungen im gesamten Haus vorgesehen. Vor allem die Luxushotels halten sich zurück: Rund elf Prozent planen Modernisierungen ihrer Gästezimmer. Bei den Vier-Sterne-Hotels steigt der Anteil auf über 22 Prozent und in der mittleren Komfortklasse liegt er bei knapp 17 Prozent. Offensichtlich löst sich dagegen der Investitionsstau bei den kleineren Häusern (bis 100 Zimmer): Etwa 45 Prozent der kleinen und mittelgroßen Hotels haben Modernisierungen fest vorgesehen. Dies geht aus einer Studie des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert hervor. Dafür wurden Mitte Februar 317 Hotelbetriebe in ganz Deutschland befragt.

„Die Investitionsplanungen fallen zaghaft aus, da die gesamtwirtschaftliche Lage und die Konjunkturaussichten für die Hotellerie nicht sehr verheißungsvoll sind“, fasst Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert, zusammen. Zwar wird investiert, aber begrenzt. Knapp 20 Prozent der geplanten Renovierungen sind zunächst nur für bis 25 Zimmereinheiten vorgesehen. Der Hauptaugenmerk liegt dabei auf Modernisierungen im Sanitärbereich – bei 83 Prozent der Investitionsplanungen sind neue Badezimmer oder teilweise Erneuerungen an Dusche & Co. terminiert. Bei den Gästezimmern selbst liegt der Fokus auf neuen Betten (rund 60%) und neuen Teppichen/Bodenbelägen (66%).

Über zehn Prozent der Hotels haben Erweiterungen und Modernisierungen in der Küche geplant. Mehr als vier Prozent wollen sogar in neue Küchengeräte, wie z.B. Heißluftdämpfer, investieren. Rund 17 Prozent der Häuser wollen auch ihrem Restaurantbereich einen neuen Auftritt verpassen – über sieben Prozent planen, neue Tische und Stühle anzuschaffen. „Der Investitionszyklus für den Restaurantbereich ist bei den meisten Häusern noch nicht erfüllt – daher muss das bisherige Ambiente noch ein Jahr länger halten“, kommentiert Lambracht.

Bei den Hotels, die über einen Tagungsbereich verfügen (rund 80%), ist die Investitionsbereitschaft ebenfalls gedämpft. Lediglich rund sieben Prozent dieser Hotels wollen in neue Bestuhlung und Tagungstische investieren. Neue Tagungstechnik steht nur bei rund fünf Prozent der Betriebe auf dem Plan.

Auch im Segment Wellness ist ein gewisser Sättigungsgrad erreicht. Von den Hotels mit Wellness- oder Fitnessbereich (knapp über 50%) planen knapp elf Prozent, Fitnessgeräte anzuschaffen oder zu ersetzen. Interessant: Acht Prozent der befragten Hotels wollen in diesem Jahr erstmals einen Wellness-Bereich mit Fitnessgeräten einrichten. „Das Thema Erstinvestitionen bei Wellness ist noch lange nicht ad acta gelegt“, so Lambracht. „Die Nachfrage der Gäste steigt und der Haupttrend Wellness, insbesondere Medical Wellness, ist insgesamt als investitionsträchtig zu bezeichnen.“

In der Hotellerie wird auch weiterhin in technische Anlagen investiert. „Rund sechs Prozent der Betriebe wollen innovative Gäste-Technologie wie WLAN oder neue Hotel-TV-Systeme anschaffen“, sagt Lambracht. Rund fünf Prozent der Hotels haben Elektroinstallationen z.B. in neue Lichtanlagen budgetiert. Bei moderner Buchungstechnik ist die Ausgabenbereitschaft immer noch zurück haltend: Nur rund drei Prozent der Hotels wollen in neue Reservierungssysteme für Internet und elektronische Plattformen investieren. Ebenso sieht es bei Modernisierungen von Umweltsystemen, z.B. modernen Heizungen, aus – auch hier ist bei nur rund drei Prozent der Hotels Geld bereit gestellt. „Das Thema ‘Green Hotelier’ sollte man noch nicht überbewerten“, konstatiert Lambracht. „Die Investitionsplanungen konzentrieren sich zunächst auf Gäste-relevante Bereiche, ehe der Umweltgedanke verfolgt wird.“

GV-Boom: Kantinen wollen immer mehr modernisieren
In der Gemeinschaftsverpflegung (GV) herrscht laut „GV-Barometer 2008″ (Herausgeber: Synovate, München) in weiten Teilen euphorischer Optimismus. Rund 68 Prozent der Betriebsrestaurants (Kantinen) planen Neuanschaffungen. Gleichzeitig wird das Investitionsklima von 66 Prozent der Kantinen als „gut“ (2007: 63%) bezeichnet. Damit liegt der Wert so hoch wie noch nie seit Einführung der Branchenuntersuchung vor fünf Jahren. Der Großteil der Investitionen sind größere Budgets für neue Kochanlagen, Herde und Spülmaschinen, aber auch Kassensysteme. In der Klinik- und Heimverpflegung wollen 61 Prozent der Betriebe investieren, hauptsächlich in Kochanlagen und Speisentransport-/Serviersysteme. Dabei wird im Care-Bereich aber das Investitionsklima verhaltener bewertet: nur 55 Prozent der Großküchen (Vorjahr: 58%) haben an die Bereitschaft für Investitionen im eigenen Betrieb eine „gute“ Erwartungshaltung.

Wachstum im Außer-Haus-Markt
Als führende Quelle für alle Daten aus dem sogenannten Außer-Haus-Markt gilt CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH. Das Marktforschungsinstitut wurde vor zehn Jahren gegründet und ist seit 2002 Teil der internationalen CHD Expert Group mit Niederlassungen in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA und Kanada. CHD Expert wird in der Branche als Marktführer für Beschaffung, Bearbeitung und Analyse von Marktdaten im Außer Haus Markt bezeichnet und zählt namhafte Unternehmen u.a. aus der Lebensmittel- und Getränkebranche, Küchentechnik und Konsumgüterindustrie zu seinen Kunden.

Die Experten verfügen über eine Datenbank der Betriebe des Außer-Haus-Marktes, vom Kiosk über Szenegastronomie bis zum Grandhotel – mit detaillierten Angaben zu allen einzelnen Betrieben. „Wir recherchieren, pflegen und aktualisieren mehr als 2,5 Millionen Adressen in Europa, davon rund 400.000 in Deutschland“, so Rolf W. Schmidt, Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter der Marktplatz Hotel GmbH.

Der Außer-Haus-Markt (alle Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, die Menschen außerhalb ihrer eigenen Wohnung in Anspruch nehmen) zählt zu den wenigen globalen Wachstumsmärkten. Allein in Europa werden hier pro Jahr mehr als 500 Milliarden Euro ausgegeben, mit rund 1.500 Euro pro Einwohner und Jahr etwa 30 Prozent aller Gesamtausgaben für Essen und Trinken. In den USA liegt die Quote des Außer Haus Verzehrs bereits bei über 50 Prozent; dieser Wert wird für die nächsten Jahre auch in Europa erwartet. Aus diesem Grund richten fast alle internationalen Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie mehr und mehr ihren Fokus auf diesen dynamischen Markt. Da jedoch die Strukturen und Prozesse vielfach anders sind als im klassischen Groß- und Einzelhandel, benötigen diese Unternehmen spezialisierte und professionelle Unterstützung in der Analyse und Bearbeitung des Außer Haus Marktes.

www.chd-expert.de
Quelle: www.gastronomie.de

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